Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die in der Anlage aufgeführten Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen über den Sachsenfonds im Rahmen der Fachförderung Landesarm (kommunal) zu finanzieren.
Begründung:
Auf Grundlage von § 2 Abs. 2 Sachsenfonds-Gesetz (SaFoG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 sowie § 5 der Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung (KomInvStärkVO) werden für die Landkreise einschließlich ihrer kreisangehörigen Gemeinden Budgets für Maßnahmen des kommunalen Straßen- und Ingenieurbaus aus Mitteln des Sachsenfonds gebildet (Landesarm – kommunal).
Die Ausreichung dieser Mittel erfolgt unter Anwendung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (FRL KStB).
Der Landkreis Zwickau hat diesbezüglich eine
Prioritätenliste der bis 2036 zu fördernden
Maßnahmen des Kreisstraßenbaus, einschließlich der Ingenieurbauwerke, zu
erstellen. Diese Prioritätenliste stellt die Grundlage für die anschließende
Abstimmung mit dem Kreisverband des Sächsischen Städte- und Gemeindetages sowie
die darauf folgenden maßnahmebezogenen Einzelförderanträge dar.
Entsprechend der
vorliegenden Berechnungsgrundlagen des Sächsischen Staatsministeriums für
Infrastruktur und Landesentwicklung vom 29. April 2026 stehen dem Landkreis
Zwickau und seinen kreisangehörigen Kommunen eine Fördersumme in Höhe von
22.484.000,25 EUR zur Verfügung. Für die landkreiseigenen Maßnahmen entfallen
demnach ca. 6,3 Mio. EUR. Eine Vereinbarung zur Aufteilung des Budgets und zum
Verfahrensablauf erfolgt zwischen dem Landkreis und dem Sächsischen Städte- und
Gemeindetag e.V.
Die Wertumfänge der in der Prioritätenliste aufgeführten Baumaßnahmen sind geschätzt und daher nicht verbindlich. Soweit sich die Maßnahmen in Planung befinden, besteht keine Gewähr über den tatsächlichen Vollzug dieser, da es im weiteren Planungsverlauf jederzeit möglich sein kann, dass Baumaßnahmen aufgrund von verkehrs- oder naturschutzrechtlichen Problemen verschoben werden müssen. Zudem sind die geplanten Maßnahmen nicht als abschließend zu betrachten.
Nach Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung kann die Prioritätenliste vor Einreichung der jeweiligen maßnahmebezogenen Einzelförderanträge angepasst werden.
Anlage
Objektliste Sachsenfonds (Landesarm (kommunal) – Ausreichung über Fachförderprogramm)
SächsLKrO
SächsGemO
SaFoG
SächsStrG
SächsKomHVO
KomInvStärkVO
