Beschlussvorschlag:
(1) Der Kreistag bestätigt die schrittweise Einführung des Konzeptes der
neuen Arbeitswelten, die Landkreisverwaltung soll strategisch die technisch und
organisatorisch notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen schaffen, um
das Konzept umsetzen zu können.
(2) Der Landrat wird beauftragt, auf Grundlage der Projektergebnisse das Flächenbedarfsprogramm weiter zu optimieren und die Planungsunterlagen für eine Markterkundung erstellen zu lassen. Mit den Unterlagen soll die Zentralisierung des Dezernates 2 gemeinsam mit dem Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt in Zwickau vorbereitet werden.
Begründung:
Alle im Folgenden benannten Unterlagen
können in der Verwaltung eingesehen werden.
1.
Historie Standortkonzept
Im Jahr 2010 wurde der Landrat mit Kreistagsbeschluss 217/10/KT vom
Kreistag beauftragt, ein Konzept zur Entwicklung einer effektiven
Kreisverwaltung (Standortkonzept) erarbeiten zu lassen, welches mit der Firma
Ernst & Young Real Estate GmbH realisiert wurde.
Im Jahr 2012 wurde das Ergebnis vorgestellt und die entwickelten
Szenarien wirtschaftlich miteinander verglichen.
Das Szenario Status Quo beinhaltete die Beibehaltung des
Gebäudebestandes und der damaligen Nutzung. Es wurde prognostiziert, dass sich
dabei die Dezentralität verwaltungsorganisatorischer Strukturen noch verstärken
und die Flächeneffizienz weiter sinken würde. Als wirtschaftliches
Alternativszenario entwickelte sich eine Lösung, in der die Dezernate an je
einem Standort untergebracht werden und so eine Verdichtung der Nutzung an den
bestehenden Standorten zu verbesserten Flächeneffizienzen und weiteren Synergieeffekten
führt. Dabei zeigte sich, dass durch eine Erweiterung in Zwickau und weiteren
Restrukturierungen folgende Gebäude freigezogen werden könnten:
- Zwickau, Stauffenbergstraße
- Zwickau, Robert-Müller-Straße
- Glauchau, Chemnitzer Straße
- Glauchau, Scherbergplatz
- Werdau, Königswalder Straße, Haus B
Aufgrund der verwaltungsorganisatorischen Vorteile wurde empfohlen, dass
sich der Landkreis Zwickau nach einer gründlichen Abwägung der
Verwertungsrisiken für die Umsetzung der Zentralisierung der Dezernate
entscheiden sollte.
Mit Kreistagsbeschluss 313/12/KT wurde der Landrat beauftragt, den
Vorschlägen zu folgen und den vorgelegten Wirtschaftlichkeitsvergleich weiter
zu untersetzen.
Im Jahr 2016 musste konstatiert werden, dass besonders die personellen
Entwicklungen im Ordnungsamt und im Sozialamt die Verwaltung drängten, nach
Lösungen zu suchen, den neuen Anforderungen nach räumlicher Nähe aus der
notwendigen Zusammenarbeit der Ämter heraus gerecht zu werden.
Deshalb wurde mit Beschluss 157/16/KT festgestellt, dass eine
Konzentration des Dezernates 2 – Jugend Soziales und Bildung – in Verbindung
mit dem Ordnungsamt an einem Standort in Zwickau weitere Optimierungspotenziale
mit sich bringt. Darüber hinaus musste festgestellt werden, dass durch die
personellen Veränderungen damals eine Aufgabe des Hauses B, Königswalder
Straße, Werdau nicht mehr in Betracht kam. In der Vorlage wurde eine
Wirtschaftlichkeitsrechnung für die nunmehr bestehenden Varianten vorgestellt.
Im Ergebnis entschied der Kreistag mit Beschluss 157/16/KT, dass die
Dezernate wie vorgeschlagen konzentriert werden und beauftragte die Suche nach
einem kleinen Mietobjekt, wobei die übrigen Dienststellen im Bestand verbleiben
und ein Freizug der folgenden Dienststellen verfolgt werden sollte:
- Zwickau, Stauffenbergstraße
- Zwickau, Robert-Müller-Straße
- Glauchau, Chemnitzer Straße
- Glauchau, Scherbergplatz
Um die Kreistagsfraktionen sowie den Personalrat über den weiteren
Verlauf zu informieren, wurde 2017 die Lenkungsgruppe „Standort“ als aktives
Informationsmittel installiert. Sie besteht aus Vertretern der Verwaltung, der
Fraktionen sowie des Personalrates und bildet die erste Informationsstufe und
Diskussionsrunde für Ergebnisse und vorzubereitende Entscheidungen.
Auf Grundlage der Zielstellung aus dem Kreistagsbeschluss 157/16/KT, die
Dezernate zu zentralisieren, wurden die Gebäude Haus 2, Gerhart-Hauptmann-Weg
1, Glauchau sowie das Haus Zum Sternplatz, Werdau über das Förderprogramm
„Brücken in die Zukunft“ saniert und somit die Zentralisierung des Dezernates 4
– Bau, Kreisentwicklung, Vermessung – und Teile des Dezernates 3 – Ordnung,
Umwelt, Verbraucherschutz – abgeschlossen sowie Bestandsgebäude für eine
langfristige Nutzung erhalten.
Die zwischenzeitlichen Bestrebungen um ein kleines Mietobjekt in Zwickau
als Ergänzung am Standort Zwickau führten nicht zu wirtschaftlich tragfähigen
Lösungen. Die Lenkungsgruppe wurde im Verlauf eng einbezogen, um über die
bestehenden Herausforderungen zu informieren.
Eines der grundlegenden Probleme waren dabei die sich stetig
verändernden und zeitweise auch steigenden Flächenbedarfe durch Stellenzuwachs
aufgrund neuer Aufgaben oder Fallzahlensteigerungen. Ebenso steigerte sich die
Inanspruchnahme von Teilzeit auf eine Quote von 35,5 % (Stand 2025).
Allerdings haben und werden sich durch die fortschreitenden
Entwicklungen in der Digitalisierung und damit einhergehenden Lösungen für
mobile Arbeit die Rahmenbedingungen klassischer Bürokonzepte immer mehr
verändern.
Im Jahr 2023 wurde daher innerhalb der Lenkungsgruppe diskutiert, ob und
wie die Einführung neuer Arbeitswelten positive Auswirkungen auf die
Flächenbedarfe haben kann. Der Kreistag entschied zu dieser Problematik mit
Kreistagsbeschluss 248/23/KT. Mit Beschluss wurde der Landrat beauftragt, unter
Hinzuziehung eines Beratungsunternehmens ein Konzept zur Einführung neuer
Arbeitswelten in Verbindung mit der Aktualisierung der Standortkonzeption zu
erstellen.
Der Auftrag an das Beratungsunternehmen lautete: nach aktuellen
Erkenntnissen neue Arbeitswelten zu entwickeln, das Standortkonzept auf
Grundlage dessen zu aktualisieren und die Grundlagen für eine Umsetzung für die
gesamte Landkreisverwaltung zu formulieren. Im ersten Schritt lag der Fokus
dabei auf dem in Zwickau zu zentralisierenden Dezernat 2 – Jugend, Soziales und
Bildung sowie dem Ordnungsamt und dem Straßenverkehrsamt, da dies Voraussetzung
ist, noch vorhandene kleine Standorte aufzugeben und in Glauchau und Werdau
weiter zu effektivieren.
2.
Konzept der neuen Arbeitswelten
Das gemeinsam mit Drees & Sommer durchgeführte Projekt wurde im
Zeitraum von April 2025 bis Januar 2026 realisiert.
Wichtiger Baustein war das Erarbeiten und das Festlegen der Leitplanken
und Ziele für die neuen Arbeitswelten, um ein gemeinsames Verständnis zu
schaffen sowie Rahmenbedingungen und auch organisatorische Grundsätze
festzulegen.
Die Ermittlung der Grunddaten erfolgte über eine breit angelegte
Bedarfserhebung. Sowohl landkreisinterne Daten, unter anderem zu
Beschäftigtenzahlen, Digitalisierungsständen, Flächen und Aktenbeständen als
auch eine umfassende Mitarbeiterumfrage inkl. zielgerichteter
Führungskräfteinterviews bildeten die Grundlage für die weitere
Konzeptionierung. Darüber hinaus wurden Zwischenergebnisse in Workshops
verprobt.
Im Ergebnis liegt ein zukunftsfähiges Arbeitsplatzkonzept vor, welches
auf dem Prinzip des tätigkeitsbasierten Arbeitsortes beruht. So wird nicht mehr
jedem Beschäftigten ein persönlicher Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt,
welcher alle Anforderungen gleichzeitig erfüllen muss, sondern es werden
funktionale Flächenarten zur Verfügung gestellt, die je nach anfallender
Tätigkeitsart von den Beschäftigten aufgesucht werden können. In Verbindung mit
der Reduktion von Aktenbeständen, dem weiteren Ausbau der Digitalisierung und
einem Wechselarbeitsplatzmodell können die benötigten Flächen stark reduziert
werden und dennoch die Qualitäten der Arbeitsumgebung gesteigert werden.
Hauptfokus der Neukonzeptionierung ist zudem eine klare
Besucher-Orientierung. Dies wird durch eine Zonierung der Gebäude erreicht. Die
Flächen werden in drei Zonen kategorisiert: öffentlich, halböffentlich und
intern. Der öffentliche Bereich entspricht dem „offenen Haus“. Hier wird der
Besucher durch einen Informationsschalter empfangen. Diese zentrale
Anlaufstelle kann mit dem Bürgerservicesystem gekoppelt werden. Hier sind
bereits einfache Informationsanliegen und Bearbeitungen sowie die Steuerung der
Termine möglich. Die zweite Zone ist dann der halböffentliche Bereich. Hier
finden sich für alle Arten von Beratungssituationen die passenden
Räumlichkeiten. Mit entsprechenden Wartebereichen, Aufrufanlagen und spezifisch
ausgestatteten Räumen können hier alle externen, persönlichen Kontakte
durchgeführt werden. Die dritte Zone ist der interne Bereich. Hier gibt es eine
Zugangsbeschränkung, da diese Bereiche nicht-öffentlich und ausschließlich für
die Beschäftigten der Landkreisverwaltung zugänglich sein sollen. Dies erhöht
die Sicherheit und unterbrechungsfreien Arbeitszeiten.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten außerdem, dass die
Zentralisierung des Dezernates 2 in Verbindung mit dem Ordnungsamt und dem
Straßenverkehrsamt aus Sicht der Besucherströme und internen
Kommunikationsbeziehungen nach wie vor Bestand hat und weiter zu verfolgen ist.
Besondere Synergieeffekte können außerdem für die Volkshochschule
entstehen ohne kostenintensiv eigene Räumlichkeiten zu schaffen, da ein
verbessertes Raumangebot entsteht, eine Besuchersteuerung ebenfalls über den
Informationsschalter erfolgen kann und mehr Eigenwerbung durch den zentralen
Besucherverkehr möglich ist.
Das Arbeitsplatzkonzept mit Wechselarbeitsplätzen beruht nicht auf
Großraumbüros, sondern auf kleineren zusammenhängenden Flächen für die
bestehenden Team- und Organisationsstrukturen, welche im Folgenden als
„Heimaten“ betitelt werden. In den Heimaten werden Tätigkeits- oder
Organisationsstrukturen verortet, z. B. auf Sachgebietsebene. In jedem
Heimatbereich befinden sich Teamablagen, standardisierte Arbeitsplätze,
Kommunikations-, Rückzugs- und Pausengelegenheiten, was als effektivste
Flächenoptimierung im Bezug auf die unterschiedlichen Einzelarbeitsgebiete
herausgearbeitet wurde. Das Prinzip der Heimaten fördert die Betriebskultur und
soziale Komponenten im System der mobilen Arbeit.
Die Details des Konzeptes können in der Landkreisverwaltung eingesehen
werden.
Wir empfehlen unter den aktuellen Rahmenbedingungen ein Hineinwachsen in
das System der Wechselarbeitsplätze und schätzen ein, dass eine
Wechselarbeitsplatzquote von 0,84 Arbeitsplätzen pro Beschäftigten mit
Fortschreiten der Digitalisierung bis 2030 erreichbar ist.
Im Durchschnitt der Dienststellen beträgt die aktuelle Nettogrundfläche[1] ca. 39 m² pro Beschäftigten und
Arbeitsplatz. Nach dem idealtypischen Konzept und der erfolgten Bedarfserhebung
könnte diese Fläche für den Standort Zwickau auf 25 m² pro Arbeitsplatz und
damit auf 21m² pro Beschäftigten reduziert werden.
In dem vorlegten idealtypischen Konzept begründen sich starke
Optimierungspotenziale für die Landkreisverwaltung in der Umsetzung.
3.
Auswirkungen auf Standortkonzept
Im Projektverlauf wurde ein modernes, bürger- und
mitarbeiterorientiertes Konzept für die künftige Arbeitswelt der
Landkreisverwaltung entwickelt. Die Flexibilität in der Nutzung schafft
Stabilität auch bei Personal-, Bedarfs- oder Organisationsänderungen. Es werden
deutlich höhere Flächeneffizienzen erreicht und die Flexibilität der
Raumfunktionen können gesteigert werden.
Grundsätzlich ist die Umsetzung im Bestand durch Veränderungen möglich
und erfordert nicht zwingend Neubauten. Eine schrittweise Umsetzung
entsprechend der sich verändernden Rahmenbedingungen und notwendigen
Sanierungsmaßnahmen ist auch in den Bestandsimmobilien möglich und kann zu
weiteren Positiveffekten führen.
Das Beibehalten des Grundsatzes, die Dezernate an je einem Ort zu
konzentrieren, ist aus arbeitsorganisatorischen Gründen notwendig und wird
durch das Konzept der neuen Arbeitswelten unterstützt.
Eine erste Prognose zeigt, dass – im Gegensatz zu den Annahmen aus der
Kreistagsvorlage BV/392/2016 aus dem Jahr 2016 – die Reduktion über das
Wechselarbeitsplatzmodell dazu führen wird, dass die sanierungsbedürftige
Immobilie Haus B in der Königswalder Straße 18 in Werdau ebenfalls freigezogen
werden kann und somit u. a. Brandschutz- als auch Sanierungsmaßnahmen
eingespart werden können.
Im Folgenden soll daher ein Ausblick auf die wirtschaftlichen Effekte
durch die Anwendung des neuen Arbeitsplatzkonzeptes gegeben werden.
Als Grundlage dient hier die Gesamtbetrachtung, basierend auf dem
Kreistagsbeschluss aus 2012: eine Zentralisierung der Dezernate an je einem
Standort und das Auflösen der folgenden Dienststellen:
- Stauffenbergstraße Zwickau (Abmietung)
- Scherbergplatz 4 Glauchau (Verkauf)
- Chemnitzer Straße 29, Glauchau
(Verkauf)
- Haus B, Königswalder Straße 18, Werdau
(Verzicht auf Sanierung, ggf. Verkauf)
Der Gesamtaufwand für diese Immobilien beträgt jährlich rund 1,6
Millionen Euro. Das Verwertungsrisiko für die Immobilien ist hoch, daher werden
mögliche Verkaufserlöse noch nicht einberechnet, würden die Wirtschaftlichkeit
einer neuen Standortlösung aber weiter steigern.
Werden die aktuellen Aufwendungen für das Mietobjekt Verwaltungszentrum
Zwickau in der Werdauer Straße Zwickau mitberücksichtigt, entsteht ein Betrag
von insgesamt rund 2,8 Millionen Euro, der für eine entsprechende
Immobilie zur Umsetzung des Standortkonzeptes mit neuen Arbeitswelten am
Standort Zwickau nach Auflösen der betroffenen Dienststellen jährlich zur
Verfügung stünde.
Erste Modellrechnungen anhand der idealtypischen Flächenbedarfe ergeben,
dass mit den Flächenoptimierungen auf 21m² je Beschäftigten durch das Konzept
der neuen Arbeitswelten eine Reduktion der Kosten um ca. 345 Euro pro
Beschäftigten, d. h. rund 220.000 Euro jährlich für die in Zwickau zu zentralisierenden 647
Beschäftigten möglich wären.
Hinzu kommen die Entwicklungen innerhalb der aktuellen Mietverhältnisse.
Die Standorte Verwaltungszentrum Werdauer Straße Zwickau und Stauffenbergstraße
Zwickau sind aktuell eine wirtschaftliche Lösung. Sie unterliegen bei sich
schon jetzt abzeichnenden hohen Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf dem
gültigen Mietrecht, so dass auch hier mittel- und langfristig
Kostensteigerungen zu erwarten sind. Unter diesem Aspekt sind die
wirtschaftlichen Effekte für die Umsetzung des Standortkonzeptes sogar deutlich
höher als die oben benannten.
4.
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Die weitere Aufgabenstellung für Drees und Sommer war die
Bedarfsdeckungsprüfung im aktuellen Bestand. Im besonderen Fokus standen dabei
die Mietflächen im Verwaltungszentrum Zwickau, Werdauer Straße.
Im Ergebnis stellte Drees und Sommer fest, dass die Umsetzung des neuen
Arbeitsplatzkonzeptes in den Bestandsgebäuden des Landkreises durch eine
Umnutzung und Umbau grundsätzlich möglich und planbar ist.
Festzustellen ist aber auch, dass ohne einen Umbau zu einem modernen,
teiloffenen Bürokonzept eine Implementierung von Wechselarbeitsplätzen im
aktuellen Mietbestand nicht zu empfehlen ist.
Die Landkreisverwaltung strebt höhere Flächeneffizienzen an als unter
den von Drees und Sommer empfohlenen Quoten und Flächenbedarfen
(Wechselarbeitsplatzquote 0,84 Arbeitsplätzen pro Beschäftigten und
Nettogrundfläche 21m² pro Beschäftigten).
Bundesweite Entwicklungen für vergleichbare Arbeitsplatzkonzepte und
Erfahrungen in anderen Landkreisen zeigen, dass in Verbindung mit der
fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitsabläufe und der Reduktion von
analogen Aktenbeständen die Wechselarbeitsplatzquote tendenziell geringer
ausfallen kann und somit noch bessere Flächeneffizienzen möglich sind.
Jüngste Daten aus dem Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle
für Verwaltungsmanagement zeigen, dass die Vergleichskommunen Sollvorgaben für
eine Wechselarbeitsplatzquote im Median von 0,8 Arbeitsplätzen je Beschäftigten
aufstellen. Wobei Einzelauswertungen weiteres Optimierungspotenzial aufzeigen:
tatsächliche Büroauslastungen liegen in Einzelfällen sogar bei 0,6, je nachdem
wie gut sich die Prozesse für eine durchgehende Digitalisierung eignen und wie
viel persönlicher Kontakt mit Bürgern nötig ist.
Eine Anfrage beim Partnerlandkreis Darmstadt-Dieburg ergab, dass in den
Dienststellen, in denen die neuen Arbeitswelten bereits komplett umgesetzt
sind, eine durchschnittliche Wechselarbeitsplatzquote von 0,7 erreicht wurde.
Deshalb soll das vorgelegte Flächenbedarfsprogramm überarbeitet und
weiter optimiert werden. Zu berücksichtigen sind dabei die spezifischen
Anforderungen der in Zwickau zu zentralisierenden Ämter. Es sind die Ämter mit
den meisten Bürgerkontakten und sogenannten Massengeschäften. Die
Flächenbedarfe ergeben sich zu ca. 20% aus Beratungsinfrastruktur wie Schalter,
Wartebereichen, Tresen und Beratungsräumen. Das Gesundheitsamt benötigt unter
anderem Untersuchungsräume mit entsprechenden Vorbereitungszimmern. Als größter
Standort aller Dienststellen müssen ausreichend große Beratungsräume vorgesehen
werden für Inhouse-Schulungen, Konferenzen und den Volkshochschul-Kursbetrieb.
Ebenso umfasst der Standort die zentrale Poststelle inkl. der Scan-Strecken für
die Digitalisierung der Eingangspost.
Ziel der Landkreisverwaltung ist es, trotz dieser spezifischen Bedarfe,
die Digitalisierung, die interne Organisationsentwicklung sowie die technischen
Voraussetzungen soweit zu entwickeln, dass eine durchschnittliche
Wechselarbeitsplatzquote von <0,8 Arbeitsplätzen je Beschäftigten und eine
Flächeneffizienz durch eine Nettogrundfläche von <19 Quadratmetern je
Beschäftigten möglich ist und langfristig noch weiter erhöht wird.
Die betroffenen Ämter umfassen aktuell 647 Beschäftigte. Entsprechend
der sich abzeichnenden Haushaltslage und mit Blick auf das
Optimierungsbestreben, wurde festgelegt, dass trotz der Fallzahlensteigerungen
keine zusätzlichen Stellen im Flächenbedarf berücksichtigt werden. Die
Zielstellung beträgt somit maximal 500 Arbeitsplätze. Diese Zielstellung wird
in den idealtypischen Planungen von Drees und Sommer überarbeitet, um die
Grundlage für die weiteren Verfahrensschritte zu schaffen.
Für die Zentralisierung des Dezernates 2 gemeinsam mit Teilen des
Dezernates 3 (Ordnungsamt und Straßenverkehrsamt) in Zwickau soll auf der
Grundlage des dann angepassten Flächenbedarfsprogrammes und des Modulkatalogs
ein geeignetes Objekt gesucht werden. Dazu soll der Landrat beauftragt werden,
die notwendigen Planungskosten für ein Ausschreibungsverfahren zur
Markterkundung im Haushalt 2027 einzustellen.
Um eine Grundsatzentscheidung vorbereiten zu können, sind im nächsten
Schritt die Planungsgrundlagen zusammenzustellen, um die inhaltlichen und
qualitativen Anforderungen zu ergänzen und mit einem ersten Planungskonzept
eine Kostenschätzung aufzustellen. Dazu ist ein Planungsauftrag mit einem
Leistungsumfang der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) der
Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) im Leistungsbild
Gebäude und Innenräume mit ausgewählten besonderen Leistungen zu erteilen. Die
Planungsleistung ist öffentlich auszuschreiben.
Zeitplan:
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·
Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistung
LPh 1+2 |
bis 11/2026 |
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·
Planung LPh 1+2 |
bis 06/2027 |
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·
Markterkundungsverfahren und Auswertung |
bis 01/2028 |
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·
Grundsatzentscheidung im Kreistag |
03/2028 |
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Die folgenden
Zeitangaben sind optional und hängen vom Ergebnis der vorherigen Schritte,
dem Grundsatzbeschluss des Kreistages und dem gewählten Verfahren und
Vertragskonstrukt ab. |
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·
Aufnahme des Projektes in den Haushaltsplan 2029
ff. |
12/2028 |
|
·
Umsetzung |
ab 01/2029 |
|
·
Mögliche Fertigstellung |
06/2032 |
Für die Wertung der Angebote wird eine Bewertungsmatrix mit folgenden
wesentlichen Kriterien zugrunde gelegt:
·
Flächen-
und Nutzungseffizienz,
·
Qualitative
Umsetzung des neuen Arbeitsplatzkonzeptes,
·
Infrastruktur
und Erreichbarkeit,
·
Wirtschaftlichkeit,
·
Nachhaltigkeit
und
·
Zeitliche
Umsetzung.
[1]Die Nettogrundfläche (auch Nettoraumfläche) ist nach DIN 277 die Summe aller tatsächlichen Nutzflächen, Verkehrsflächen (z. B. Flur, Treppenhaus etc.) und Technische Funktionsflächen (z. B. Heizungsraum, Aufzug etc.) eines Gebäudes. Die Nettogeschossfläche schließt Außen- und Innenwände sowie sonstige Bauelemente aus und betrachtet die Flächen, die tatsächlich genutzt werden können.
SächsLKrO, Hauptsatzung des Landkreises Zwickau
Kreistagsbeschluss 248/23/KT
