Beschlussvorschlag:
1. Der Finanz- und Beteiligungsausschuss beschließt zur Sicherung der abschließenden Finanzierung für das Vorhaben 542101 6705 24 1 „K 6705 – Freie Lage Schneppendorf“ eine überplanmäßige Mehraufwendung/-auszahlung in Höhe von 57.370,19 EUR im Produktkonto 54210101.7851200/0960002.
2. Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 54210101.7851200 (Investitionsmaßnahme Nr.
542101 0100 13 5 – Allgemeiner Planungsvorlauf) in gleicher Höhe.
Begründung:
Die
Investitionsmaßnahme „K 6705 – Freie Lage Schneppendorf“ wurde in die
Prioritätenliste zur Förderung nach § 20b SächsFAG mit einer Gesamtausgabe über
884.000,00 EUR aufgenommen.
Mit
Bescheid vom 7. März 2024 bewilligte die Landesdirektion Sachsen einen
Zuweisungsbetrag in Höhe von 442.000,00 EUR. Nach erfolgter Ausschreibung ergab
sich in 2024 bereits ein Mehrbedarf von 123.000,00 EUR, welcher am 15.10.2024
verwaltungsintern bewilligt wurde.
Für das
Haushaltsjahr 2025 ergab sich ein weiterer Mehrbedarf von 75.100,00 EUR, der
sich aus festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen, einer artenschutzrechtlichen
Beurteilung sowie einer ökologischen Baubegleitung und in 2024 entstandenen
Mehrkosten zusammensetzte.
Dieser
Mehrbedarf wurde am 07.03.2025 ebenfalls verwaltungsintern genehmigt.
Die
nunmehr beantragte Haushaltsüberschreitung ergibt sich aus der Differenz der
übertragenen Haushaltsermächtigungen gem. § 21 Abs. 1 SächsKomHVO des
Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 136.183,98 EUR und einer erhaltenen
Schlussrechnung in Höhe von 139.772,03 EUR sowie den offenen Aufträgen für
Vermessungsarbeiten und dem Errichten von Schutzplanken in Höhe von 53.782,14
EUR. Somit ergibt sich ein weiterer Finanzbedarf i. H. v. 57.370,19 EUR.
Der
Mehrbedarf gegenüber dem Planansatz im Haushaltsplan summiert sich somit auf
insgesamt 255.470,19 EUR, womit sich die Zuständigkeit des Finanz- und
Beteiligungsausschuss begründet.
Die
Schlussrechnung wurde für das Haushaltsjahr 2026 bereits angeordnet.
Die
Maßnahme wurde am 05.09.2025 ordnungsgemäß abgenommen, weshalb es sich bei dem
beantragten Mehrbedarf ausschließlich um Mittel der abschließenden Finanzierung
handelt. Der Mehrbedarf wird temporär über den Deckungskreis gedeckt. Da dieser
voraussichtlich bis zum Jahresende nicht auskömmlich sein wird, ist eine
gesonderte Beschlussfassung erforderlich.
Sächsische Landkreisordnung (SächsLKrO)
Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO-Doppik
