Betreff
Überplanmäßige Mehraufwendungen/-auszahlungen zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme "K 6705 - Freie Lage Schneppendorf"
Vorlage
BV/252/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.       Der Finanz- und Beteiligungsausschuss beschließt zur Sicherung der abschließenden Finanzierung für das Vorhaben 542101 6705 24 1 „K 6705 – Freie Lage Schneppendorf“ eine überplanmäßige Mehraufwendung/-auszahlung in Höhe von 57.370,19 EUR im Produktkonto 54210101.7851200/0960002.

2.       Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 54210101.7851200 (Investitionsmaßnahme Nr.

     542101 0100 13 5 – Allgemeiner Planungsvorlauf) in gleicher Höhe.


Begründung:

Die Investitionsmaßnahme „K 6705 – Freie Lage Schneppendorf“ wurde in die Prioritätenliste zur Förderung nach § 20b SächsFAG mit einer Gesamtausgabe über 884.000,00 EUR aufgenommen.

           

Mit Bescheid vom 7. März 2024 bewilligte die Landesdirektion Sachsen einen Zuweisungsbetrag in Höhe von 442.000,00 EUR. Nach erfolgter Ausschreibung ergab sich in 2024 bereits ein Mehrbedarf von 123.000,00 EUR, welcher am 15.10.2024 verwaltungsintern bewilligt wurde.

Für das Haushaltsjahr 2025 ergab sich ein weiterer Mehrbedarf von 75.100,00 EUR, der sich aus festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen, einer artenschutzrechtlichen Beurteilung sowie einer ökologischen Baubegleitung und in 2024 entstandenen Mehrkosten zusammensetzte.

Dieser Mehrbedarf wurde am 07.03.2025 ebenfalls verwaltungsintern genehmigt.

Die nunmehr beantragte Haushaltsüberschreitung ergibt sich aus der Differenz der übertragenen Haushaltsermächtigungen gem. § 21 Abs. 1 SächsKomHVO des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von 136.183,98 EUR und einer erhaltenen Schlussrechnung in Höhe von 139.772,03 EUR sowie den offenen Aufträgen für Vermessungsarbeiten und dem Errichten von Schutzplanken in Höhe von 53.782,14 EUR. Somit ergibt sich ein weiterer Finanzbedarf i. H. v. 57.370,19 EUR.

Der Mehrbedarf gegenüber dem Planansatz im Haushaltsplan summiert sich somit auf insgesamt 255.470,19 EUR, womit sich die Zuständigkeit des Finanz- und Beteiligungsausschuss begründet.

Die Schlussrechnung wurde für das Haushaltsjahr 2026 bereits angeordnet.

Die Maßnahme wurde am 05.09.2025 ordnungsgemäß abgenommen, weshalb es sich bei dem beantragten Mehrbedarf ausschließlich um Mittel der abschließenden Finanzierung handelt. Der Mehrbedarf wird temporär über den Deckungskreis gedeckt. Da dieser voraussichtlich bis zum Jahresende nicht auskömmlich sein wird, ist eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich.

 


Sächsische Landkreisordnung (SächsLKrO)

Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO-Doppik