Beschlussvorschlag:
1. Der Finanz- und Beteiligungsausschuss beschließt zur Sicherung der abschließenden Finanzierung für das Vorhaben 542101 9306 23 1 „K 9306 – K 7306 Fahrbahninstandsetzung Marienau - Heinrichsort“ eine überplanmäßige Mehraufwendung/-auszahlung in Höhe von 231.962,65 EUR im Produktkonto 54210101.7851200/0960002.
2. Die Deckung erfolgt aus dem Produktkonto 54210101.7851200 (Investitionsmaßnahme Nr. 542101 0100 13 5 – Allg. Planungsvorlauf) in Höhe von 151.962,65 EUR sowie aus dem Produktkonto 54210101.7851200 (Investitionsmaßnahme Nr. 542101 0100 25 1 – Radwege -Allg. Planungsvorlauf) in Höhe von 80.000,00 EUR.
Begründung:
Die Investitionsmaßnahme „"K
9306 – K 7306 Fahrbahninstandsetzung Marienau - Heinrichsort"“ wurde in
die Prioritätenliste zur Förderung nach § 20b SächsFAG mit einer Gesamtausgabe
über 1.231.200,00 EUR aufgenommen.
Mit Bescheid vom 24. April 2023 bewilligte die
Landesdirektion Sachsen einen Zuweisungsbetrag in Höhe von 615.600,00 EUR
(entspricht 50 % Förderung).
Nach erfolgter Ausschreibung ergab sich in 2024 bereits ein Mehrbedarf
von 100.000,00 EUR, welcher am 29.09.2025 verwaltungsintern für das
Haushaltsjahr 2024 bewilligt wurde und durch Mittel des Deckungskreises 5101 -
Investitionen "Kommunalbudget" Straßenbau
gedeckt werden konnte.
Für das Haushaltsjahr 2025 ergab sich ein weiterer Mehrbedarf von
20.000,00 EUR, der sich aufgrund eines gestiegenen Ausschreibungsergebnisses
und den zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Mitteln zusammensetzte.
Dieser Mehrbedarf wurde am 27.05.2025 ebenfalls verwaltungsintern genehmigt.
Die beantragte Haushaltsüberschreitung in Höhe von 231.962,65 EUR ergibt
sich aus der Differenz zwischen dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz 2026 in
Höhe von 1.277.672,46 EUR und den im Haushaltsjahr 2026 bereits gebundenen
sowie die noch ausstehenden Mittelbedarfe in Höhe von 1.509.635,11 EUR.
Der Differenzbetrag in Höhe von 231.962,65 EUR resultiert aus den
erhöhten Submissionsergebnissen sowie aus Nachträgen. Die Nachträge beinhalten
Leistungen für das Betonbankett, die Verkehrssicherung, den Erdbau sowie
Vermessungsleistungen und Lohnkostensteigerungen des Auftraggebers.
Die Dringlichkeit der überplanmäßigen Mehraufwendung/-auszahlung begründet sich in der bereits in Verzug befindlichen Baudurchführung der Maßnahme.
SächsLKrO
SächsGemO
SächsKomHVO-Doppik
