Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Die Sächsische Staatsregierung wird im Namen des Landkreises Zwickau, vertreten durch den Landrat, aufgefordert, unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um während der Aufstellung von Raumordnungsplänen zur Steuerung der Windenergienutzung eine befristete Untersagung für die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete zu ermöglichen.
2. Die Sächsische Staatsregierung wird im Namen des Landkreises Zwickau, vertreten durch den Landrat, aufgefordert zu prüfen, inwieweit nach geltendem Recht eine zeitweise Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Zulässigkeit auf dem Gebiet der Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der im Entwurf des Raumordnungsplans Wind für den Planungsverband Region Chemnitz vorgesehenen Windenergiegebiete möglich ist.
Insbesondere ist zu prüfen, ob durch die Landesdirektion Sachsen eine Allgemeinverfügung zur befristeten Untersagung von Genehmigungen für Windenergieanlagen außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete bis zur Rechtskraft des Raumordnungsplans Wind erlassen werden kann. Sofern im Ergebnis der Prüfung eine Möglichkeit zur zeitweisen Untersagung besteht, soll diese unverzüglich genutzt werden.
Begründung:
Wir fordern die Schaffung einer landesgesetzlichen Regelung zur planerischen Steuerung von Windenergieanlagen bereits während der Erstellung von Raumordnungsplänen.
Am 25.03.2026 hat der Planungsverband Region Chemnitz die öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplans Wind beschlossen. Damit befindet sich die Steuerung der Windenergienutzung in der Region ein einer entscheidenden Planungsphase.
Die aktuelle gesetzliche Regelung im Freistaat Sachsen sieht keine Möglichkeit einer raumordnerischen Untersagung von Windenergieanlagen außerhalb der in Aufstellung befindlichen Windenergiegebiete vor.
Aktuell sind im Landkreis Zwickau vier Genehmigungsverfahren für insgesamt 15 Windenergieanlagen anhängig (Schönfels, Fraureuth, Remse, Neukirchen/Crimmitschau). Darüber hinaus liegt eine wesentliche Änderung für zwei bereits genehmigte, jedoch noch nicht errichtete Windenergieanlagen in Langenchursdorf vor (Standortverschiebung). Sämtliche genannten Planungen befinden sich außerhalb der im Regionalplan vorgesehenen Vorranggebiete für Windenergie.
Ziel einer gesetzlichen Regelung sollte es sein, dass mit der beschlossenen öffentlichen Auslegung und Beteiligung des Raumordnungsplans Wind die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der künftig auszuweisenden Windenergiegebiete grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Dies soll durch eine befristete raumordnerische Untersagung während der Planungsphase erreicht werden.
In den Bundesländern Thüringen und Brandenburg bestehen bereits entsprechende Regelungen. Dort gilt eine allgemeine Untersagung der Genehmigung von Windenergieanlagen für Standorte außerhalb der im Entwurf des Regionalplans vorgesehenen Windenergiegebiete bis zum 31. Januar 2027.
Wir fordern daher, dass auch im Freistaat Sachsen eine befristete Untersagung für Windenergieanlagen geschaffen wird, sobald sich ein Raumordnungsplan in Aufstellung befindet.
Ohne eine entsprechende Regelung besteht die Gefahr, dass während der laufenden Planungsphase Tatsachen geschaffen werden, die die spätere Umsetzung des Raumordnungsplans erschweren oder zu zusätzlichen Konflikten führen. Die Einführung einer befristeten Untersagungsmöglichkeit würde die Planungssicherheit für Kommunen, Bürger, sowie Vorhabenträger erhöhen und zugleich die Wirksamkeit der regionalen Raumordnungsplanung stärken.
Hinkelmann Döhler
Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender BSW
§ 31a SächsLKrO
