Betreff
Veröffentlichung der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und des Kreistages im Bürgerportal des Landkreises Zwickau - Antrag der Fraktion Freie Wähler
Vorlage
BV/261/2026
Art
Beschlussvorlage.

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und des Kreistages sind

ab September 2026 im Bürgerportal des Landkreises Zwickau zu veröffentlichen.


Begründung:

Die Veröffentlichung von Beratungsunterlagen wurde bereits durch den Gesetzgeber mit

dem Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 9. Februar 2022

verpflichtend geregelt.

§ 32b Sächsischen Landkreisordnung - Veröffentlichung von Information

„Der Landkreis hat auf seiner Internetseite oder in anderer geeigneter Form Zeit, Ort und

Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse sowie die

der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen zu veröffentlichen, sobald sie den

Mitgliedern des Kreistags zur Verfügung gestellt wurden und sofern keine berechtigten

Interessen Einzelner entgegenstehen. Die in einer solchen Sitzung gefassten oder

bekannt gegebenen Beschlüsse hat der Landkreis im Wortlaut oder in Form eines

zusammenfassenden Berichts nach Bestätigung der Niederschrift auf seiner Internetseite

oder in anderer geeigneter Form zu veröffentlichen."

Dies wurde im Landkreis Zwickau auch sehr vorbildlich mit dem

Bürgerinformationsportal umgesetzt. Dort können Interessierte alle öffentlichen

Sitzungstermine, Beratungsunterlagen, Informationen zu Fraktionen sowie Mitgliedern des

Kreistages und deren Zugehörigkeit zu Ausschüssen einsehen.

Die Veröffentlichung von Beratungsunterlagen ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr

Transparenz und Bürgernähe in politischen und administrativen Entscheidungsprozessen.

Durch die Offenlegung relevanter Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger die

Möglichkeit, Entscheidungen besser nachzuvollziehen und sich eine fundierte eigene

Meinung zu bilden.

Dazu gehört nach Ansicht unserer Fraktion auch die Veröffentlichung von Niederschriften.

Denn durch die Niederschriften wird der Weg hin zur Meinungsbildung und letztlichen

Entscheidung dokumentiert und nachvollziehbar abgebildet.

Die Veröffentlichung von Niederschriften ist folgendermaßen geregelt:

§ 40 Absatz 2 Satz 5, Halbsatz 2 der SächsGemO

„... Die Einsichtnahme in die Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen ist den

Einwohnern gestattet; darüber hinaus kann die Gemeinde auch die allgemeine

Einsichtnahme in elektronischer Form ermöglichen"

Mit Schreiben vom 19.02.2026 gibt das SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES

INNERN folgende Hinweise zur Veröffentlichung von Sitzungsniederschriften im Internet:

I. Mit dem Begriff „allgemeine" ist jedermann angesprochen, mithin soll jede natürliche Person

das Recht zur Einsicht haben.

II. Mit dem Wort „Einsichtnahme" ist nicht gemeint, dass die Person die Sitzungsniederschrift vor

Ort in den Räumen der Gemeinde einsehen kann. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll

„Einsichtnahme" vielmehr den externen Zugriff auf die Unterlagen ermöglichen. Dieses

Verständnis lässt sich den Gesetzesmaterialien entnehmen, denn der ursprüngliche

Gesetzesentwurf der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung des § 40 Absatz 2 Satz 5

SächsGemO (LT-Drs. 6/10367) sah die Einsichtnahme in elektronischer Form über ein

elektronisches Ratsinformationssystem vor. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat man

sich bewusst gegen eine Zugangsbegrenzung über ein elektronisches Ratsinformationssystem

entschieden, was verdeutlicht, dass man einen freien, ungehinderten externen Zugang in

elektronischer Form beabsichtigte. Dafür spricht die Begründung des entsprechenden

Änderungsantrags im Gesetzgebungsverfahren (vgl. oben LT-Drs. 6/11427).

Danach war die Einsicht, also der Zugriff durch jedermann auf eine elektronische Mehrfertigung

der Sitzungsniederschrift ausdrücklich gewollt.

Viele Städte und Gemeinden veröffentlichen bereits die Niederschriften, exemplarisch für den Landkreis Zwickau z.B. die Stadt Zwickau, die Stadt Wilkau-Haßlau und die Stadt Kirchberg.

Auch der Erzgebirgskreis veröffentlicht die Niederschriften.

Mit der Veröffentlichung der Niederschriften schaffen wir im Landkreis Zwickau ein hohes Maß an

Transparenz, welches das Vertrauen in öffentliche Institutionen stärkt, da Abläufe und

Entscheidungsgrundlagen offengelegt werden und somit weniger Raum für Spekulationen oder

Missverständnisse bleibt. Gleichzeitig fördert sie die Rechenschaftspflicht der handelnden Akteure.

Die Veröffentlichung von Beratungsunterlagen und Niederschriften trägt dazu bei, eine offene,

nachvollziehbare und partizipative Verwaltungskultur zu fördern.

Wir bitten um Zustimmung!

Dorothee Obst

Fraktion Freie Wähler

 


Dorothee Obst

Fraktionsvorsitzende Freie Wähler


§ 31a SächsLKrO