Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge beschließen:
Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse und des Kreistages sind
ab September 2026 im Bürgerportal des Landkreises Zwickau zu veröffentlichen.
Begründung:
Die Veröffentlichung von Beratungsunterlagen wurde bereits durch den Gesetzgeber mit
dem Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 9. Februar 2022
verpflichtend geregelt.
§ 32b Sächsischen Landkreisordnung - Veröffentlichung von
Information
„Der Landkreis hat auf seiner Internetseite oder in
anderer geeigneter Form Zeit, Ort und
Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Kreistags und
seiner Ausschüsse sowie die
der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen zu
veröffentlichen, sobald sie den
Mitgliedern des Kreistags zur Verfügung gestellt wurden
und sofern keine berechtigten
Interessen Einzelner entgegenstehen. Die in einer solchen
Sitzung gefassten oder
bekannt gegebenen Beschlüsse hat der Landkreis im
Wortlaut oder in Form eines
zusammenfassenden Berichts nach Bestätigung der
Niederschrift auf seiner Internetseite
oder in anderer geeigneter Form zu veröffentlichen."
Dies wurde im Landkreis Zwickau auch sehr vorbildlich mit dem
Bürgerinformationsportal umgesetzt. Dort können Interessierte alle öffentlichen
Sitzungstermine, Beratungsunterlagen, Informationen zu Fraktionen sowie Mitgliedern des
Kreistages und deren Zugehörigkeit zu Ausschüssen einsehen.
Die Veröffentlichung von Beratungsunterlagen ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr
Transparenz und Bürgernähe in politischen und administrativen Entscheidungsprozessen.
Durch die Offenlegung relevanter Informationen erhalten Bürgerinnen und Bürger die
Möglichkeit, Entscheidungen besser nachzuvollziehen und sich eine fundierte eigene
Meinung zu bilden.
Dazu gehört nach Ansicht unserer Fraktion auch die Veröffentlichung von Niederschriften.
Denn durch die Niederschriften wird der Weg hin zur Meinungsbildung und letztlichen
Entscheidung dokumentiert und nachvollziehbar abgebildet.
Die Veröffentlichung von Niederschriften ist folgendermaßen geregelt:
§ 40 Absatz 2 Satz 5, Halbsatz 2 der SächsGemO
„... Die Einsichtnahme in die Niederschriften über die
öffentlichen Sitzungen ist den
Einwohnern gestattet; darüber hinaus kann die
Gemeinde auch die allgemeine
Einsichtnahme in elektronischer Form ermöglichen"
Mit Schreiben vom 19.02.2026 gibt das SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES
INNERN folgende Hinweise zur Veröffentlichung von Sitzungsniederschriften im Internet:
I. Mit dem Begriff „allgemeine" ist jedermann
angesprochen, mithin soll jede natürliche Person
das Recht zur Einsicht haben.
II. Mit dem Wort „Einsichtnahme" ist nicht gemeint,
dass die Person die Sitzungsniederschrift vor
Ort in den Räumen der Gemeinde einsehen kann. Nach dem
Willen des Gesetzgebers soll
„Einsichtnahme" vielmehr den externen Zugriff auf
die Unterlagen ermöglichen. Dieses
Verständnis lässt sich den Gesetzesmaterialien entnehmen,
denn der ursprüngliche
Gesetzesentwurf der Sächsischen Staatsregierung zur
Änderung des § 40 Absatz 2 Satz 5
SächsGemO (LT-Drs. 6/10367) sah die Einsichtnahme in elektronischer Form über ein
elektronisches Ratsinformationssystem vor. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat man
sich bewusst gegen eine Zugangsbegrenzung über ein elektronisches Ratsinformationssystem
entschieden, was verdeutlicht, dass man einen freien, ungehinderten externen Zugang in
elektronischer Form beabsichtigte. Dafür spricht die Begründung des entsprechenden
Änderungsantrags im Gesetzgebungsverfahren (vgl. oben LT-Drs. 6/11427).
Danach war die Einsicht, also der Zugriff durch jedermann auf eine elektronische Mehrfertigung
der Sitzungsniederschrift ausdrücklich gewollt.
Viele Städte und Gemeinden veröffentlichen bereits die Niederschriften, exemplarisch für den Landkreis Zwickau z.B. die Stadt Zwickau, die Stadt Wilkau-Haßlau und die Stadt Kirchberg.
Auch der Erzgebirgskreis veröffentlicht die Niederschriften.
Mit der Veröffentlichung der Niederschriften schaffen wir im Landkreis Zwickau ein hohes Maß an
Transparenz, welches das Vertrauen in öffentliche Institutionen stärkt, da Abläufe und
Entscheidungsgrundlagen offengelegt werden und somit weniger Raum für Spekulationen oder
Missverständnisse bleibt. Gleichzeitig fördert sie die Rechenschaftspflicht der handelnden Akteure.
Die Veröffentlichung von Beratungsunterlagen und Niederschriften trägt dazu bei, eine offene,
nachvollziehbare und partizipative Verwaltungskultur zu fördern.
Wir bitten um Zustimmung!
Dorothee Obst
Fraktion Freie Wähler
Dorothee Obst
Fraktionsvorsitzende Freie Wähler
§ 31a SächsLKrO
