Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Datenbereitstellung/Recherche/Einsicht

Mit Antragstellung wird die  Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt und folgende Hinweise akzeptiert:

 

Informationen aus dem Liegenschaftskataster sind gebührenpflichtig.

Die Gebühren werden berechnet nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO).

 

Die Regelungen zur Nutzung der Daten richten sich nach § 4 Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) und werden mit Beantragung der Daten anerkannt. Die Missachtung der Nutzungsbedingungen stellt nach § 27 SächsVermKatG eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden.

Datenschutzhinweise

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur sachgerechten Bearbeitung Ihres Antrages verwendet. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. E der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz.

Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung des Bereiches Kataster vollständig durch und bestätigen anschließend Ihr Einverständnis.

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Antragsauswahl

Mit dem "Vereinfachten Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster" können Sie die am häufigsten nachgefragten Informationen aus dem Liegenschaftskataster, wie beispielsweise einen Auszug aus der Liegenschaftskarte (umgangssprachlich "Flurkarte", einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Angaben zu den benachbarten Flurstücken (umgangssprachlich "Bauwerberliste" für Bauantragstellung) beantragen.

 

Alternativ steht Ihnen der "Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster" zur Beantragung diverser weiterer Informationen aus dem Liegenschaftskataster zur Verfügung.

 

Weiterhin können Sie hier den "Antrag auf Recherche/Einsicht in Unterlagen des Liegenschaftskatasters" auswählen.

 

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Vereinfachter Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster

Informationen aus den Eigentümerdaten dürfen nach §11 SächsVermKatG nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden, z.B. den Eigentümern. Für ein sonstiges berechtigtes Interesse fügen Sie bitte einen Nachweis bei bzw. eine entsprechende Erläuterung unter "Bemerkungen".

Weitere Informationen, z.B. zu Musterauszügen/Testdaten und Gebühren, finden Sie auch beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)

Hinweis:

Am Ende des Formulares haben Sie die Möglichkeit Ergänzungen zum Antrag einzutragen.

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Vereinfachter Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster

Hinweis:

Am Ende des Formulares haben Sie die Möglichkeit im Feld "Bemerkungen" ergänzende Angaben und Informationen zum Antrag einzutragen.

Antragsteller

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Vereinfachter Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster

Gebietsabgrenzung

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Vereinfachter Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster

Versandart

Sprechzeiten:

Dienstag       9:00-12:00 Uhr u. 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  9:00-12:00 Uhr u. 13:00-15:00 Uhr

Bemerkungen

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster

Hinweis:

Am Ende des Formulares haben Sie die Möglichkeit im Feld "Bemerkungen" ergänzende Angaben und Informationen zum Antrag einzutragen.

Auszug aus der Liegenschaftskarte als Präsentationsausgabe (Auszug/PDF)

Hinweis:

Weitere Informationen, z.B. zu Musterauszügen/Testdaten und Gebühren, finden Sie auch beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)

Standardmäßig werden die Auszüge im Maßstab 1:1000 Format DIN A4 erstellt.  
Je nach Gebietsabgrenzung sind Abweichungen möglich.

Flurstücks- und Eigentumsnachweis (Auszug/PDF)

Hinweis:

Weitere Informationen, z.B. zu Musterauszügen/Testdaten und Gebühren, finden Sie auch beim  Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)

Informationen aus den Eigentümerdaten dürfen nach §11 SächsVermKatG nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden, z.B. den Eigentümern, ÖbVI oder Notaren. Weisen Sie daher Ihr berechtigtes Interesse nach ( ggf. ist eine Vollmacht beizufügen).

Informationen aus den Liegenschaftskatasterakten u. sonstigen Unterlagen

Digitale Daten des Liegenschaftskatasters

Weitere Informationen, z.B. zu Musterauszügen/Testdaten und Gebühren, finden Sie auch beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN)

Informationen aus den Eigentümerdaten dürfen nach §11 SächsVermKatG nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden, z.B. den Eigentümern, ÖbVI oder Notaren. Weisen Sie daher Ihr berechtigtes Interesse nach ( ggf. ist eine Vollmacht beizufügen).

Informationen aus den Eigentümerdaten dürfen nach §11 SächsVermKatG nur einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden, z.B. den Eigentümern, ÖbVI oder Notaren. Weisen Sie daher Ihr berechtigtes Interesse nach ( ggf. ist eine Vollmacht beizufügen).

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster

Antragsteller/Kostenschuldner/Vertreter

Hinweis:

Am Ende des Formulares haben Sie die Möglichkeit Ergänzungen zum Antrag einzutragen.

Entsprechende Nachweise/Grundlagen/Angaben sind unter Bemerkungen anzugeben bzw. dem Antrag beizufügen.

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster

Gebietsabgrenzung

Eine Shape-Datei zur Gebietsabgrenzung kann kostenfrei mit folgendem Tool erstellt werden: Tool zur Gebietsabgrenzung

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Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster

Versandart

Sprechzeiten:

Dienstag       9:00-12:00 Uhr u. 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  9:00-12:00 Uhr u. 13:00-15:00 Uhr

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Antrag auf Bereitstellung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster

Bemerkungen

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Antrag auf Einsichtnahme/Recherche

Information zum Ablauf:  
Entsprechend Ihres Anliegens werden die  relevanten Akten des Liegenschaftskatasters zusammengestellt. Anschließend wird ein persönlicher Termin mit Ihnen vereinbart, an welchem Ihnen die Unterlagen gezeigt werden. Für Aufträge, welche über eine einfache Einsichtnahme  hinausgehen oder Recherchetätigkeiten erfordern wird Ihnen der  entsprechende Aufwand in Rechnung gestellt. Bei Bedarf können Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bereitgestellt werden, hierfür werden ebenso Gebühren erhoben.

Hinweis:

Am Ende des Formulares haben Sie die Möglichkeit im Feld "Bemerkungen" ergänzende Angaben und Informationen zum Antrag einzutragen.

Antragsteller

Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung

Antrag auf Einsichtnahme/Recherche

Gebietsabgrenzung

Hinweis: zusätzliche Erläuterungen bitte bei Bemerkungen eintragen.

Ihr Anliegen und sonstige Bemerkungen/Verweis auf Anlage(n)
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