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im Bild eine Alltagsbegleiterin hilft einer Seniorin beim Treppensteigen

24. Februar 2023 Landkreis Zwickau

Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Zwickau im Jahr 2023 - Anträge können ab sofort gestellt werden.




Der Freistaat Sachsen stellt 2023 den Landkreisen und Kreisfreien Städten ein Ehrenamtsbudget in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. 

Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Würdigung, Anerkennung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements.

Die Landkreise können in eigener Verantwortung über die Verwendung entscheiden.

Auf Beschluss des Kreistages Zwickau wird den ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Zwickau die gesamte Summe zur Verfügung gestellt.

Antragsformular 2023

  • ehrenamtlich Tätige, d. h.
    • Vereine
    • Organisationen
    • Einzelpersonen
  • Zur Beantragung ist nur das bereitgestellte Formular zugelassen.
  • Formular und Hinweise sind auch zu finden im Landkreiskurier Februar 2023
  • Maßnahmen ehrenamtlicher Tätigkeit im Landkreis Zwickau 2023
    • Ausgaben ab der Bewilligung bis 31. Dezember 2023
  • max. 2.000 Euro pro Maßnahme und pro Antragsteller
    • darunter bis zu 500 Euro für die Durchführung von Veranstaltungen der Würdigung und Anerkennung des Engagements im Ehrenamt
    • keine Förderung von baulichen Investitionen und barer oder unbarer Entschädigungszahlungen an ehrenamtlich Tätige
    • Anträge sind mit einer Finanzplanung zu untersetzen
  • Anträge können ab sofort gestellt werden.

Eine Kommission, bestehend aus der/den

  • Fraktionsvorsitzenden des Kreistages Zwickau sowie
  • Landkreisverwaltung

 

Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung der beantragten Finanzmittel besteht nicht.

Die Antragsstellung ist insbesondere möglich auf dem Gebiet der

  • Behinderten- und Altenpflege
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Wohnungslosenhilfe
  • Integration von Spätaussiedlern und anderen Migranten
  • Umwelterziehung und Naturschutz
  • Heimatpflege und Laienmusik
  • Unterstützung schulischer Bildung und Erziehung
  • Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen
  • Verkehrswacht, Verkehrssicherheit oder
  • Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung, Kirche

Möglichkeiten der Förderung bestehen insbesondere für

  • Organisieren, Durchführen und Nutzen von Fortbildungsangeboten für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger
  • Qualifizierung und Erweiterung des Angebotes der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Deckung von Fahrt- und Büroausgaben im Zusammenhang mit dem Ehrenamt
  • Ersatz und Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen für das Ehrenamt
  • Durchführung von Veranstaltungen der Würdigung und Anerkennung des Engagements im Ehrenamt
  • Koordinierung der Aktivitäten ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger
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