- Dienstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
- Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Darüber hinaus können Sie auch Termine zu anderen Dienstzeiten vereinbaren. Sie werden dann zum Termin am entsprechenden Gebäudeeingang von der zuständigen Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner empfangen.
Telefonnummern und E-Mail-Adressen, unter denen die Ämter erreichbar sind:
-
Stand: 05.05.2020 Telefonnummern und E-Mailadressen der Ämter
Aktuelle Erreichbarkeit der Ämter pdf / 68,58 kb
Für die Bürgerservicestellen in Glauchau und Zwickau gelten folgende Öffnungszeiten, bitte vorher einen Termin vereinbaren:
- Montag: 8 bis 16 Uhr
- Dienstag: 8 bis 18 Uhr
- Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
- Freitag: 8 bis 12 Uhr
Bis Ende Januar 2021 bleiben die Bürgerservicestellen in Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna und Werdau vorerst geschlossen. Auch die Samstagsöffungszeiten der Bürgerservicestellen des Landkreises entfallen bis dahin.
Für die Kfz-Zulassung in Glauchau, Werdau, Zwickau und die Fahrerlaubnisbehörde in Glauchau gelten folgende Öffnungszeiten, bitte vorher einen Termin vereinbaren:
- Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr (letzter Termin)
- Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr (letzter Termin)
- Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Sie können
einen Termin für die Kfz-Zulassungsstellen in
- Glauchau,
- Werdau und
- Zwickau
und die Fahrerlaubnisbehörde in
- Glauchau
reservieren lassen.
Alternativ ist die Terminvergabe auch telefonisch unter der Kfz-Hotline 0375 4402-24900 möglich. Sie können auch Kontakt über E-Mail mit der Kfz-Zulassung (kfz@landkreis-zwickau.de) bzw. der Fahrerlaubnisbehörde (fuehrerschein@landkreis-zwickau.de) aufnehmen, Ihr Anliegen schildern und für die telefonische Terminabstimmung Ihre Telefonnummer hinterlassen.
Achtung!
Nutzen Sie auch unser Angebot der Online-Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen (iKfz).
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
Online-Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen
Hinweise zur ONLINE-Terminvergabe
- Dabei wird zunächst geklärt, wie viele Vorgänge welcher Art gewünscht werden, um die dafür nötige Zeit entsprechend einzuplanen.
- Anschließend lässt sich ein (noch freier) Wunschtermin während der Öffnungszeiten auswählen und reservieren.
- Abschließend erhalten Sie eine E-Mail, in der
- der reservierte Termin bestätigt,
- Ihre Aufrufnummer übermittelt wird und
- weiterführende Links zu Informationen über die geplanten Vorgänge, insbesondere zu den vorzulegenden Unterlagen, enthalten sind.
- Sie werden dann zum vereinbarten Termin in der jeweiligen Zulassungsstelle bzw. der Fahrerlaubnisbehörde erwartet und über die mitgeteilte Aufrufnummer zur Bearbeitung Ihrer Anliegen in den Schalterraum gerufen.
- Im Rahmen der Terminreservierung werden Sie zur Beantwortung einer Sicherheitsabfrage in Form einer kleinen Rechenaufgabe aufgefordert. Bitte tragen Sie hier das Ergebnis dieser Rechenaufgabe ein.
- Sofern im Kalender kein weißer Zeitblock mehr zu sehen ist, sind keine Termine mehr verfügbar.
- Voraussetzung ist die Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.