22. November 2016
Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen sind zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet. Das ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall.