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Schöffenwahl 2023

17. April 2023 Landkreis Zwickau

Bewerben Sie sich für das Amt eines Jugendschöffen am Amtsgericht Zwickau bzw. Hohenstein-Ernstthal oder für das Amt eines Schöffen am Verwaltungsgericht Chemnitz.

Die Bewerbungsfrist für die Jugendschöffen wurde verlängert bis zum 31.05.2023.

  • Sie möchten sich aktiv an der Rechtsprechung beteiligen und an Verhandlungen zur Urteilsfindung mitwirken?
  • Sie verfügen über soziale Kompetenz und über ein hohes Maß an Unparteilichkeit?

Dann bewerben Sie sich bitte

  • als Schöffe für das Verwaltungsgericht Chemnitz oder

  • als Jugendschöffe für die Gerichte Hohenstein-Ernstthal und Zwickau

  • Schöffen und Jugendschöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie müssen Beweise würdigen, d. h. aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden die Wahrscheinlichkeit, dass sich wie in der Anklage behauptet, ein bestimmtes Geschehen ereignet hat oder nicht, ableiten können.
  • Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.
  • Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
  • Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
  • Hinweis für Jugendschöffen
    Als Jugendschöffen sollen nur erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen vorgeschlagen werden, die auf ein für den juristischen Laien verständliches Verfahren hinwirken und ihre Lebenserfahrung, insbesondere hinsichtlich der erzieherischen Befähigung einbringen können.
  • Verfassungstreue
  • wohnhaft im Landkreis Zwickau zum Zeitpunkt der Wahl
  • mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • ausreichendes Beherrschen der deutschen Sprache
  • gesundheitliche Eignung für lange Verhandlungen
  • Jugendschöffen: siehe Hinweise

u. a.

  • Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten, Erhebung eines Ermittlungsverfahrens wegen einer schweren Straftat, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann
  • hauptamtliche Tätigkeit in der oder für die Justiz, wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw. und Religionsdiener
  • im Vermögensverfall befindliche Personen
  • Die gewählten Schöffen werden pro Jahr voraussichtlich an ca. vier bis zwölf Sitzungstagen teilnehmen.
  • Dafür sind sie vom Arbeitgeber freizustellen und dürfen deshalb keine Nachteile durch diesen erfahren.
  • Die Entschädigung für die Schöffentätigkeit erfolgt nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz.

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in unserem Landkreis Zwickau Frauen und Männer, die am Landgericht, den Amtsgerichten Zwickau und Hohenstein-Ernstthal und am Verwaltungsgericht in Chemnitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Landkreis schlägt aus der Gruppe der Bewerber doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählen die Schöffenwahlausschüsse bei den Gerichten in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Schicken Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen entweder an

  • Landkreis Zwickau
    Landratsamt
    Büro Landrat

    Robert-Müller-Straße 4-8
    08056 Zwickau 

oder geben Sie sie ab in

  • einer der Bürgerservicestellen des Landratsamtes in
    • Glauchau
    • Hohenstein-Ernstthal
    • Limbach-Oberfrohna
    • Werdau oder
    • Zwickau

oder in einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Landkreises Zwickau. 

 

Kontakt Büro Landrat:

Telefon: 0375 4402-21031, -21032

E-Mail: kreistag@landkreis-zwickau.de

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