Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 13, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

1. Der Hauptausschuss beschließt den Kauf des Flurstücks 875 der Gemarkung St. Egidien zu einem Kaufpreis von maximal 117.962,00 €. Voraussetzung für den Grundstückskauf ist  die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung einer Unterbringungseinrichtung für Asylsuchende als Anlage für soziale Zwecke.

2. Der Hauptausschuss beschließt den Kauf des Flurstücks 727/26 der Gemarkung St. Egidien zu einem Kaufpreis  von maximal 122.252,00 €.  Voraussetzung für den Grundstückskauf ist ein entsprechender Beschluss des Stadtrates Lichtenstein zum Verkauf sowie die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung einer Unterbringungseinrichtung für Asylsuchende als Anlage für soziale Zwecke.

3. Der Landrat wird mit dem Abschluss der Kaufverträge und allen damit in Zusammenhang stehenden Handlungen beauftragt.