Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 83, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1. Der Kreistag beschließt den saldierten überplanmäßigen Mehrbedarf im Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2015 im Bereich der Jugendhilfe nach SGB VIII  in Höhe von 2.569.580 EUR.

2. Der Kreistag beschließt die Deckung des Mehrbedarfs im Ergebnishaushalt aus dem Produktsachkonto 34110101.4339100 „Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz“  in Höhe von 524.000 EUR und aus dem Produktsachkonto 31210101.4461100 „Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II“ in Höhe von 2.045.580 EUR.

3. Der Kreistag beschließt den saldierten überplanmäßigen Mehrbedarf im Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2015 im Bereich der Jugendhilfe nach SGB VIII in Höhe von 2.632.701 EUR.

4. Der Kreistag beschließt die Deckung des Mehrbedarfs im Finanzhaushalt aus dem Produktsachkonto 34110101.7339100 „Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz“ in Höhe von 524.000 EUR und aus dem Produktsachkonto 31210101.7461100 „Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II“ in Höhe von 2.108.701 EUR.