Sitzung: 07.10.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 74, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss
1. Der Kreistag beschließt, dass vom
Landkreis Zwickau mit Wirkung ab 01.01.2016 die in der Anlage aufgeführten 6
Beschäftigten der Großen Kreisstadt Zwickau dauerhaft übernommen werden, wenn
diese mindestens seit 01.01.2011 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit
vereinbarter Vollbeschäftigung stehen und im Jobcenter Zwickau eingesetzt sind.
Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Personalrates des
Landratsamtes Zwickau sowie des Personalrates des Jobcenters Zwickau.
2. Der Landrat wird beauftragt, mit der
Großen Kreisstadt Zwickau zu der Übernahme der nach Ziffer 1 zu übernehmenden
Tarifbeschäftigten einen Personalüberleitungsvertrag unter sinngemäßer
Anwendung des § 613a BGB abzuschließen.