Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 74, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

1.         Der Kreistag beschließt, dass vom Landkreis Zwickau mit Wirkung ab 01.01.2016 die in der Anlage aufgeführten 6 Beschäftigten der Großen Kreisstadt Zwickau dauerhaft übernommen werden, wenn diese mindestens seit 01.01.2011 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit vereinbarter Vollbeschäftigung stehen und im Jobcenter Zwickau eingesetzt sind. Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Personalrates des Landratsamtes Zwickau sowie des Personalrates des Jobcenters Zwickau. 

2.         Der Landrat wird beauftragt, mit der Großen Kreisstadt Zwickau zu der Übernahme der nach Ziffer 1 zu übernehmenden Tarifbeschäftigten einen Personalüberleitungsvertrag unter sinngemäßer Anwendung des § 613a BGB abzuschließen.