Beschluss:

 

Der Landrat wird beauftragt, zur Absicherung der Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung sowie ausländerrechtlichen Bearbeitung von Asylbegehrenden und unbegleiteten minderjährigen ausländischen Kindern und Jugendlichen zusätzliches Personal bis zu einer Anzahl von 79,0 VZÄ einzustellen.