Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Zwickau wie folgt:

 

§ 14:

-    Einfügung eines neuen Absatzes 4 wie folgt:

„(4) Ausführungen und Anträge zur Geschäftsordnung unterbrechen die Erörterung der Hauptfrage. Für länger als drei Minuten dauernde Ausführungen ist die Zustimmung des Vorsitzenden erforderlich.“

-    Aus dem bisherigen Absatz 4 wird Absatz 5.

-    Aus dem bisherigen Absatz 5 wird Absatz 6.

 

§ 21:

-    Der letzte Satz des Absatzes 1 wird gestrichen.

-    Einfügung eines neuen Absatzes 2 wie folgt:

     „(2) Für länger als drei Minuten dauernde Ausführungen ist die Zustimmung des Vorsitzenden erforderlich. Der Kreistag kann die Dauer der Fragestunde insgesamt begrenzen.“

-    Aus dem bisherigen Absatz 2 wird Absatz 3.

-    Aus dem bisherigen Absatz 3 wird Absatz 4.