Sitzung: 15.06.2016 Kreistag
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Landkreises Zwickau wie folgt:
§ 14:
- Einfügung eines neuen Absatzes 4 wie folgt:
„(4) Ausführungen und Anträge zur Geschäftsordnung unterbrechen die Erörterung der Hauptfrage. Für länger als drei Minuten dauernde Ausführungen ist die Zustimmung des Vorsitzenden erforderlich.“
- Aus dem bisherigen Absatz 4 wird Absatz 5.
- Aus dem bisherigen Absatz 5 wird Absatz 6.
§ 21:
- Der letzte Satz des Absatzes 1 wird gestrichen.
- Einfügung eines neuen Absatzes 2 wie folgt:
„(2) Für länger als drei Minuten dauernde Ausführungen ist die Zustimmung des Vorsitzenden erforderlich. Der Kreistag kann die Dauer der Fragestunde insgesamt begrenzen.“
- Aus dem bisherigen Absatz 2 wird Absatz 3.
- Aus dem bisherigen Absatz 3 wird Absatz 4.