Sitzung: 15.06.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 78, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Der Kreistag beschließt
1. zur richtliniengerechten Verwendung der Zuwendungen nach der RL-KStB,
Teil B
1.1 die Zuwendung auf dem Konto 54210101.2791108 anzunehmen und
1.2 die zweckgebundenen Mittel gemäß Anlage einzusetzen
1.3 die nachfolgenden Vorhaben werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt (Verwaltungsvereinfachung).
2. für die Sicherung des Planungsvorlaufs die erforderlichen finanziellen Mittel für die Vorhaben:
2.1 K 9304 - Ersatzneubau Stützwand Lichtentanne, OT Stenn ASB 5340 641 und
2.2 K 9301 - Ausbau freie Lage Wolfersgrün gem. beiliegender Anlage
bereitzustellen.