Beschluss:

Der Kreistag beauftragt den Landrat, im Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen eine Änderung der Schülerbeförderungssatzung mit folgenden Inhalten anzuregen und zu verfolgen:

1. die Reduzierung der Eigenanteile an den Kosten der Schülerbeförderung nach § 12 der genannten Satzung auf folgende Beträge

a. für Schüler der Klassen 1 – 4 auf 15,00 EUR

b. für Schüler ab Klasse 5 auf 112,50 EUR

c. für Schüler der Schulen für geistig Behinderte auf 0 EUR

                 

2. die Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2018/2019.