Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 12, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Vergabe von Ingenieurleistungen im Rahmen des offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV, da so der Wettbewerbs- und Transparenz-grundsatz gemäß § 97 Abs. 1 GWB vollumfänglich berücksichtigt werden konnte, für die Sanierung der Fäkaliendeponie Lauenhain/Dänkritz (AKZ 67 000 631).

Los 1 – Planung, Bauoberleitung, besondere Leistungen (u. a. Objektplanung auf der Grundlage einer vorliegenden Genehmigungsplanung Leistungsphase 4, die Beauftragung erfolgt für die Leistungsphasen 5 – 9; Ertüchtigung Bauantrag; ökologische Bauüberwachung; Fortschreibung SiGe-Plan) – an das Unternehmen

                        C&E Consulting und Engineering GmbH

                        Jagdschänkenstraße 52

                        09117 Chemnitz

mit einer geprüften Endsumme von 108.295,45 Euro (brutto).

Los 2 – örtliche Bauüberwachung, Fremdprüfer – an das Unternehmen

                        M&S Umweltprojekt GmbH

                        Pfortenstraße 7

                        08527 Plauen

mit einer geprüften Endsumme von 149.547,27 Euro (brutto).

Los 3 – Projektsteuerung – an die Bietergemeinschaft

                        Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH

                        Arno-Nitzsche-Straße 45A

                        04277 Leipzig

                        UEZ Ingenieur Consult GmbH

                        Hirschlachufer 89

                        99084 Erfurt

                        Ing.-Büro R. W. Ashauer und Partner GmbH

                        Am Handwerkerzentrum 1

                        04451 Borsdorf

mit einer geprüften Endsumme von 68.639,20 Euro (brutto). Die Bietergemeinschaft bildet mit Zuschlag eine Arbeitsgemeinschaft. Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft und der Arbeitsgemeinschaft ist die Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wito Reinhardt.

Es ergibt sich für die Lose 1 bis 3 eine Gesamtauftragssumme von 326.481,92 Euro (brutto).

Diese Zuschlagsentscheidung steht unter dem Vorbehalt gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das heißt, der Zuschlag kann erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Rüge durch einen Bieter die Vergabekammer des Freistaates Sachsen das Vergabeverfahren nicht beanstandet.