Sitzung: 16.08.2017 Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 12, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Der Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschuss
beschließt die Vergabe von Ingenieurleistungen im Rahmen des offenen Verfahrens
gemäß § 15 VgV, da so der Wettbewerbs- und Transparenz-grundsatz gemäß § 97
Abs. 1 GWB vollumfänglich berücksichtigt werden konnte, für die Sanierung der
Fäkaliendeponie Lauenhain/Dänkritz (AKZ 67 000 631).
Los
1 – Planung,
Bauoberleitung, besondere Leistungen (u. a. Objektplanung auf der Grundlage
einer vorliegenden Genehmigungsplanung Leistungsphase 4, die Beauftragung
erfolgt für die Leistungsphasen 5 – 9; Ertüchtigung Bauantrag; ökologische
Bauüberwachung; Fortschreibung SiGe-Plan) – an das Unternehmen
C&E Consulting und Engineering GmbH
Jagdschänkenstraße
52
09117
Chemnitz
mit einer geprüften
Endsumme von 108.295,45 Euro
(brutto).
Los 2 – örtliche Bauüberwachung, Fremdprüfer – an das Unternehmen
M&S
Umweltprojekt GmbH
Pfortenstraße
7
08527
Plauen
mit einer geprüften
Endsumme von 149.547,27 Euro (brutto).
Los 3 – Projektsteuerung – an die Bietergemeinschaft
Mull
und Partner Ingenieurgesellschaft mbH
Arno-Nitzsche-Straße
45A
04277
Leipzig
UEZ
Ingenieur Consult GmbH
Hirschlachufer
89
99084
Erfurt
Ing.-Büro
R. W. Ashauer und Partner GmbH
Am
Handwerkerzentrum 1
04451
Borsdorf
mit einer geprüften
Endsumme von 68.639,20 Euro (brutto). Die Bietergemeinschaft bildet mit Zuschlag eine
Arbeitsgemeinschaft. Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft und
der Arbeitsgemeinschaft ist die Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wito Reinhardt.
Es ergibt sich für die Lose 1 bis 3 eine Gesamtauftragssumme von 326.481,92 Euro (brutto).
Diese Zuschlagsentscheidung steht unter dem Vorbehalt gemäß § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das heißt, der Zuschlag kann erst dann erteilt werden, wenn im Falle einer Rüge durch einen Bieter die Vergabekammer des Freistaates Sachsen das Vergabeverfahren nicht beanstandet.