Sitzung: 27.09.2017 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 54, Stimmen dagegen: 3, Enthaltungen: 2
Abstimmung über den Beschlussvorschlag einschließlich des beschlossenen Änderungsantrags der Fraktionen CDU, SPD / Grüne und DIE LINKE::
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung des
Landkreises Zwickau – Teilfachplan Leistungsbereiche §§ 11 bis 14, 16 SGB VIII
und Frühe Hilfen – laut Anlage 1.
Er beauftragt die Verwaltung, die Fortschreibung auf der Grundlage
nachfolgend benannter Zielsetzungen bis zum I. Quartal 2019 wieder vorzulegen:
- Die sich aus der Umsetzung der
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
zur Förderung der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL
Schulsozialarbeit) und der Umsetzung des § 6 Abs. 5 S. 3 SächsSchulG vom
11.04.2017 ab dem 01.08.2018 für den Landkreis Zwickau ergebenden
Veränderungen werden in die Planung mit entsprechender Konkretisierung der
Planungsaussagen eingearbeitet.
- Implementierung der Ergebnisse aus dem
fortlaufenden Evaluationsprozesses zum methodologischen Herangehen der
Verwaltung bei gleichzeitiger Anpassung an veränderte Gegebenheiten und
Anforderungen. Dazu sind die bestehenden Angebote unter Berücksichtigung
qualitativer wie quantitativer Aspekte in der Fortschreibung zu
evaluieren. Zudem sind Angebote von Kommunen, Kirchgemeinden, Sport- und
sonstigen Vereinen möglichst umfassend zu berücksichtigen, auch wenn sie
nicht vom örtlichen Träger der
Jugendhilfe gefördert werden. Als Instrumente dazu können
Facharbeitsgruppen und Regionalkonferenzen in den Sozialräumen dienen.