Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 54, Stimmen dagegen: 3, Enthaltungen: 2

Abstimmung über den Beschlussvorschlag einschließlich des beschlossenen Änderungsantrags der Fraktionen CDU, SPD / Grüne und DIE LINKE::

Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung des Landkreises Zwickau – Teilfachplan Leistungsbereiche §§ 11 bis 14, 16 SGB VIII und Frühe Hilfen – laut Anlage 1.

Er beauftragt die Verwaltung, die Fortschreibung auf der Grundlage nachfolgend benannter Zielsetzungen bis zum I. Quartal 2019 wieder vorzulegen:

  1. Die sich aus der Umsetzung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) und der Umsetzung des § 6 Abs. 5 S. 3 SächsSchulG vom 11.04.2017 ab dem 01.08.2018 für den Landkreis Zwickau ergebenden Veränderungen werden in die Planung mit entsprechender Konkretisierung der Planungsaussagen eingearbeitet.

  1. Implementierung der Ergebnisse aus dem fortlaufenden Evaluationsprozesses zum methodologischen Herangehen der Verwaltung bei gleichzeitiger Anpassung an veränderte Gegebenheiten und Anforderungen. Dazu sind die bestehenden Angebote unter Berücksichtigung qualitativer wie quantitativer Aspekte in der Fortschreibung zu evaluieren. Zudem sind Angebote von Kommunen, Kirchgemeinden, Sport- und sonstigen Vereinen möglichst umfassend zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht vom örtlichen  Träger der Jugendhilfe gefördert werden. Als Instrumente dazu können Facharbeitsgruppen und Regionalkonferenzen in den Sozialräumen dienen.