Beschluss:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat, im Rahmen des in der Haushaltssatzung 2017 genehmigten Gesamtbetrages eine Kreditaufnahme als Kommunaldarlehen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von max. 2.600.000 EUR vorzunehmen.

 

Das Kommunaldarlehen ist als Annuitäten- oder Ratendarlehen mit einer Zinsbindungsfrist von bis zu 10 Jahren und einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren auszuschreiben.

 

Die Auswahl des Kreditgebers erfolgt entsprechend des günstigsten Angebotes.