Sitzung: 13.09.2017 Hauptausschuss
Beschluss:
1. Der Hauptausschuss beschließt den Vorbehalt in Ziffer 1 Satz 2 des Beschlusses 008/15/HA vom 24.06.2015 für den Kauf des Flurstücks 875 der Gemarkung St. Egidien zu streichen.
2. Der Hauptausschuss beschließt den Vorbehalt in Ziffer 1 Satz 2 des Beschlusses 008/15/HA vom 24.06.2015 für den Kauf des Flurstücks 727/26 der Gemarkung St. Egidien zu streichen.
3. Der Landrat wird beauftragt die Vertragsanpassungen entsprechend Ziffer 1 und 2 abzuschließen.