Beschluss:

1.            Der Hauptausschuss beschließt den Vorbehalt in Ziffer 1 Satz 2 des Beschlusses 008/15/HA vom 24.06.2015 für den Kauf des Flurstücks 875 der Gemarkung St. Egidien zu streichen.

2.            Der Hauptausschuss beschließt den Vorbehalt in Ziffer 1 Satz 2 des Beschlusses 008/15/HA vom 24.06.2015 für den Kauf des Flurstücks 727/26 der Gemarkung St. Egidien zu streichen.

3.            Der Landrat wird beauftragt die Vertragsanpassungen entsprechend Ziffer 1 und 2 abzuschließen.