Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 74, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1. Der Kreistag beschließt den überplanmäßigen Mehrbedarf im Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2017 im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen nach UVG im Produktsachkonto 34110101.4339100 (Unterhaltsvorschussleistungen/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz) in Höhe von 1.196.000,00 EUR.

2. Der Kreistag beschließt die Deckung des Mehrbedarfs im Ergebnishaushalt aus:

a) dem Produktsachkonto 35140101.4372300 (Sonstige soziale Angelegenheiten – überörtlicher Träger wie Kommunaler Sozialverband/Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 SächsKomSozVG) in Höhe von 220.000,00 EUR,

b) Für den weiteren Mehrbedarf in Höhe von 976.000,00 EUR gibt es derzeit keine Deckung!

3. Der Kreistag beschließt den überplanmäßigen Mehrbedarf im Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2017 im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen nach UVG im Produktsachkonto 34110101.7339100 (Unterhaltsvorschussleistungen/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz) in Höhe von 1.528.000,00 EUR.

4. Der Kreistag beschließt die Deckung des Mehrbedarfs im Finanzhaushalt aus:

a) dem Produktsachkonto 35140101.7372300 (Sonstige soziale Angelegenheiten – überörtlicher Träger wie Kommunaler Sozialverband/Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 SächsKomSozVG) in Höhe von 220.000,00 EUR,

b) aus liquiden Mitteln in Höhe von 1.308.000,00 EUR.