Beschluss:

1.  Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vergabe von Fördermitteln im Jahr 2018

gemäß Anlage 1, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt in Kindertagesstätten dienen, vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Bundesmittel des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, vorbehaltlich der positiven baufachlichen Stellungnahme vom Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement für die Maßnahmen mit der lfd. Nr. 2 und 3 und vorbehaltlich der Rechtskraft  der Haushaltssatzung des Landkreises Zwickau für das Jahr 2018.

2.  Der Jugendhilfeausschuss bekennt sich zur Vergabe von Fördermitteln in den Jahren
2019 und 2020 gemäß Anlage 1, vorbehaltlich der positiven baufachlichen Stellungnahme vom Staatsbetrieb Sächsisches  Immobilien- und Baumanagement für die Maßnahmen mit der lfd. Nr. 2 und 3 und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzungen des Landkreises Zwickau für die Jahre 2019 und 2020. Nach Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen wird die Verwaltung ermächtigt, die Bescheide an die Antragsteller zu erteilen.
 

3.  Die Verwaltung wird ermächtigt, zweckgebundene Rückgabemittel aus nicht realisierten Vorhaben im Rahmen des Verwaltungshandelns zu vergeben. Der Jugendhilfeausschuss ist darüber zu informieren.