Beschluss:

 

1.  Der Landkreis fördert die Träger der freien Jugendhilfe im Leistungsbereich § 12 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2018 gemäß Anlage 2.

2.  Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen (RL Jugendpauschale Sachsen) und des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 des Landkreises Zwickau.