Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 12, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt folgende Regelung ab dem Jahr 2020 :

1.  Die Anerkennung von Verwaltungs- und Sachkosten bis zu einer Höhe von 5.600,00 € pro Leistungsangebot der Schulsozialarbeit und 1,0 VzÄ Fachkraft.

2.  Die Anerkennung einer Erstausstattung bis zu einer Höhe von 950,00 € nach Abstimmung und Vorabprüfung durch die Verwaltung.