Beschluss:

 

1. Der Kreistag ermächtigt den Landrat, im Rahmen des in der Haushaltssatzung des Landkreises Zwickau für 2020 genehmigten Gesamtbetrages eine Kreditaufnahme als Kommunaldarlehen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von maximal 2.984.600 EUR vorzunehmen.

 

2. Das Kommunaldarlehen ist als Annuitäten- oder Ratendarlehen mit einer Zinsbindungsfrist von bis zu 10 Jahren und einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren auszuschreiben.