Sitzung: 02.09.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 15, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinie zur Gewährung von einmaligen
Beihilfen oder Zuschüssen nach § 39 SGB VIII für Jugendhilfeleistungen in
stationärer Form in der als Anlage 1
ausgereichten Fassung.