Sitzung: 02.12.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 76, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 1
Beschluss:
1. Der Kreistag beschließt den saldierten überplanmäßigen Mehrbedarf im Ergebnishaushalt im Haushaltsjahr 2020 im Bereich der Jugendhilfe nach SGB VIII in Höhe von 1.147.000,00 EUR.
2.
Der Kreistag beschließt die Deckung des
Mehrbedarfs im Ergebnishaushalt aus dem Produktsachkonto 31210101.4461100
(Leistungen für Unterkunft und Heizung nach
SGB II / Revisionsrelevante Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22
Abs. 1 SGB II) in Höhe von 1.147.000.00 EUR.
3. Der Kreistag beschließt den saldierten überplanmäßigen Mehrbedarf im Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2020 im Bereich der Jugendhilfe nach SGB VIII in Höhe von 1.234.000,00 EUR.
4.
Der Kreistag beschließt die Deckung des
Mehrbedarfs im Finanzhaushalt aus dem
Produktsachkonto 31210101.7461100 (Leistungen für Unterkunft und Heizung nach
SGB II / Revisionsrelevante Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22
Abs. 1 SGB II) in Höhe von 1.234.000,00 EUR.