Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Anlage 2.

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen (SächsKomPauschVO) und des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2021 des Landkreises Zwickau.