Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich §13 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2021 gemäß Anlage 2.

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen (SächsKomPauschVO) und des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2021 des Landkreises Zwickau.