Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 69, Stimmen dagegen: 7, Enthaltungen: 5

Beschluss:

1. Die Sitzungen des Kreistages Zwickau und seiner Ausschüsse können im Falle einer

    epidemischen Lage ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt

    werden.

2. Der Landrat wird ermächtigt, zu Sitzungen entsprechend Ziffer 1 nach pflichtgemäßen 

    Ermessen und Beratung mit dem Ältestenrat einzuladen.

    Dies setzt die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Umsetzung voraus.