Beschluss:

 

Der Kreistag des Landkreises Zwickau erteilt gemäß § 23a Abs. 7 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) sein Einvernehmen zum vorgelegten Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) unter dem Vorbehalt, dass alle den Landkreis Zwickau mittel- und unmittelbar betreffenden Maßnahmen hinsichtlich der Verlagerung bzw. Konzentration von Bildungsgängen in ihrer Gesamtheit wie vorgesehen umgesetzt werden.