Beschluss:

 

Der Freistaat Sachsen hat für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt 130.000 € als Zuwendung für das bürgerschaftliche Engagement im Landkreis Zwickau (Kommunales Ehrenamtsbudget) in Aussicht gestellt. Da der Freistaat regelmäßig einen Doppelhaushalt beschließt, kann  davon ausgegangen werden, dass eine Summe in gleicher Höhe auch 2022 zur Verfügung stehen wird.

 

1. Der Kreistag beschließt, diese Finanzmittel nach Erhalt den ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Zwickau auf Antrag nach den Voraussetzungen der in der Anlage beigefügten Konzeption vollumfänglich zur Verfügung zu stellen.

 

2. Der Landrat wird ermächtigt, die Zugangsvoraussetzungen für die Finanzmittel nach der in der Anlage beigefügten Konzeption bei Bedarf anzupassen, sofern die Anpassungen nicht grundsätzlicher Natur sind.