Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung die Zulagenzahlung zur Personalgewinnung des/der Amtsleiters/in Gesundheitsamt  entsprechend der Richtlinie über eine Arbeitsmarktzulage sowie der Fachkräfte-Richtlinie des Kommunalen Arbeitgeberverbandes. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Headhunter mit der Personalgewinnung zu beauftragen.