Sitzung: 31.03.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 77, Stimmen dagegen: 1, Enthaltungen: 3
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt auf Grundlage von § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung die Zulagenzahlung zur
Personalgewinnung des/der Amtsleiters/in Gesundheitsamt entsprechend der Richtlinie über eine Arbeitsmarktzulage sowie der
Fachkräfte-Richtlinie des Kommunalen Arbeitgeberverbandes. Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Headhunter mit der Personalgewinnung zu beauftragen.