Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 14, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vergabe nicht abgerufener Fördermittel in den Bereichen §§ 11 - 14 und § 16 SGB VIII gemäß Anlage 2.

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen (SächsKomPauschVO).