Beschluss:

 

1.    Der Hauptausschuss beschließt, die Liegenschaft in 08393 Schönberg, Waldenburger Straße 44, Flurstück 62/3 der Gemarkung Oberdorf an Frau Monique Graichen und Herrn Ulf Graichen, Waldenburger Straße 43, 08393 Schönberg zum Gebotspreis von 210.000 € zu veräußern.

 

 

2.    Der Kaufvertrag wird unter dem Vorbehalt der Erteilung der Genehmigung nach

           § 62 SächsLKrO i.V.m. § 90 Abs. 3 SächsGemO durch die Landesdirektion Sachsen  

               geschlossen.