Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 82, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Kreistag beschließt jeweils durch einzelne Beschlussfassung:

Beschluss 117.1

1.    Die Annahme der Zuwendung der Norman Thomas und Sebastian Jacobi GbR

nach § 61 SächsLKrO i.V.m. § 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage lfd. Nr. 1.

Beschlüsse 117.2 und 117.3

2.    Die Annahme der Zuwendung der Webermühle GmbH nach § 61 SächsLKrO i.V.m.

§ 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage lfd. Nr. 2.

3.    Die Annahme der Zuwendung der Webermühle GmbH nach § 61 SächsLKrO i.V.m.

§ 73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage lfd. Nr. 3.