Beschluss:

 

1. Der Kreistag beschließt, die Zuwendungen aus dem Erbe entsprechend der Zweckbestimmung an den Tierpark in Hirschfeld (Träger: Gemeinde Hirschfeld) und den Tierpark Limbach-Oberfrohna (Träger: Stadt Limbach-Oberfrohna) jeweils in Höhe von 52.271,11 € zur Auszahlung zu bringen.

2.  Der Kreistag beschließt die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen in der Gesamthöhe 104.542,22 (Produktsachkonto Tierparks – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Gemeinden/GV: 25310101.4312000/7312000) wie folgt:

 

·         im Ergebnishaushalt aus einer zweckgebundenen Einnahme (Produktsachkonto Tierparks – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen: 25310101.3148000) und

·         im Finanzhaushalt aus der zweckentsprechend vorzuhaltenden Liquidität (hier: Mehreinzahlungen aus Erbe im Jahr 2017).