Sitzung: 13.10.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 85, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Rahmen des in der
Haushaltssatzung des Landkreises Zwickau für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
jeweils genehmigten Gesamtbetrages
zur Aufnahme von Kommunaldarlehen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
in Höhe der Kreditermächtigungen von 8.113.600 EUR im Jahr 2021 und 7.112.200
EUR im Jahr 2022.
Die Kommunaldarlehen sind als
Annuitäten- oder Ratendarlehen mit einer Zinsbindung zwischen 10 und 20 Jahren
und einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren auszuschreiben.
Die Auswahl des Kreditgebers
erfolgt entsprechend des günstigsten Angebotes an den wirtschaftlichsten
Bieter.