Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 85, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Rahmen des in der Haushaltssatzung des Landkreises Zwickau für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 jeweils genehmigten Gesamtbetrages
zur Aufnahme von Kommunaldarlehen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe der Kreditermächtigungen von 8.113.600 EUR im Jahr 2021 und 7.112.200 EUR im Jahr 2022.

Die Kommunaldarlehen sind als Annuitäten- oder Ratendarlehen mit einer Zinsbindung zwischen 10 und 20 Jahren und einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren auszuschreiben.

Die Auswahl des Kreditgebers erfolgt entsprechend des günstigsten Angebotes an den wirtschaftlichsten Bieter.