Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 13, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage 2 in geänderter Form.

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen.