Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage 2 in geänderter Form.

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen.