Sitzung: 10.11.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt
die Förderung der Träger der freien
Jugendhilfe in dem Leistungsbereich § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2022
gemäß Anlage 2 in geänderter Form.
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der
Fördermittel des Freistaates Sachsen.