Sitzung: 10.11.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt
die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich
§ 12 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage 2 in geänderter Form.
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen.