Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 12, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich § 12 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage 2 in geänderter Form.

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen.