Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschluss beschließt

 

die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich § 14 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage 2 in geänderter Form.

 

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen.