Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 9, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 1

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschluss beschließt

die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe in dem Leistungsbereich § 14 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage 2 in geänderter Form.

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen.