Beschluss:

1.         Die Ziffer 1 des Kreistagsbeschlusses vom 31. März 2021 (094/21/KT) zur Beschlussvorlage (BV/243/2021) wird aufgehoben.

 

2.         Der Landrat wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Heinrich-Braun-Klinikum gGmbH (HBK gGmbH) dem Erwerb einer Beteiligung an der Rehazentrum Zwickau am HBK GmbH durch die HBK gGmbH (Beteiligungsquote: 49,0 %) entsprechend dem Unternehmenskonzept und Abwägungsgutachten sowie dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Rehazentrum Zwickau am HBK GmbH und des Anteilsübertragungsvertrages zuzustimmen.

 

Der Kreistag nimmt die in der Begründung zu dieser Beschlussvorlage enthaltenen ergänzenden Ausführungen zum Unternehmenskonzept und Abwägungsgutachten gemäß § 95 SächsGemO zum Erwerb einer Beteiligung an der Rehazentrum Zwickau am HBK GmbH zur Kenntnis.