Sitzung: 15.12.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 80, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1. Der
Kreistag des Landkreises Zwickau beschließt die Vergabe der
„Geförderten Errichtung und des Betriebs
von Next Generation Access (NGA)-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von
unterversorgten Gebieten des Landkreises Zwickau nach dem
Wirtschaftlichkeitslückenmodell“
im Projektgebiet, Lose 1 bis 4 (siehe Anlage „Karte zum Ausbaugebiet“),
an Bieter B gemäß Vergabevermerk Ziffer 17 (nichtöffentlich)
zu dem finalen Angebot für den Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke gemäß
Vergabevermerk Ziffer 17 (nichtöffentlich)
und ermächtigt den Landrat, die Zuschläge zu erteilen, sobald folgende
Bedingungen eingetreten sind:
a. die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (bzw. dessen Projektträgers atene KOM GmbH/PricewaterhouseCoopers GmbH WPG) und des Freistaates Sachsen (bzw. der Landesdirektion Sachsen) für das Projekt in der final beantragten Höhe vorliegen,
b. das Vorinformationsverfahren nach § 134 GWB abgeschlossen ist und ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht eingeleitet wurde
c. der vorgeschriebene Auszug aus dem Gewerbezentralregister frei von Eintragungen vorliegt, die eine Zuschlagserteilung ausschließen.
2. Der Kreistag des Landkreises Zwickau ermächtigt den Landrat, die bereits als final ausgehandelten Entwurfsfassungen vorliegenden Zuwendungsverträge über „Geförderte Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Zwickau nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ im Projektgebiet, Lose 1 bis 4, mit Bieter B zu unterzeichnen, sobald die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (bzw. dessen Projektträgers atene KOM GmbH/PricewaterhouseCoopers GmbH WPG) und des Freistaates Sachsen (bzw. der Landesdirektion Sachsen) für das Projekt in der final beantragten Höhe vorliegen. Der Landrat wird überdies ermächtigt, redaktionelle Änderungen des Vertrages sowie Änderungen, die sich ggf. aus den Prüfungen der Fördermittelgeber oder der Bundesnetzagentur ergeben, vorzunehmen bzw. diesen zuzustimmen.