Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vergabe bisher nicht abgerufener und vom Freistaat Sachsen zusätzlich zur Verfügung gestellter Fördermittel im Leistungsbereich § 12 SGB VIII gemäß Anlage 2.

 

(Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der tatsächlichen Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen.)