Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vergabe bisher nicht abgerufener Fördermittel im Leistungsbereich § 16 SGB VIII gemäß Anlage 2.

 

(Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der tatsächlichen Bereitstellung der Fördermittel des Freistaates Sachsen.)