Sitzung: 30.03.2022 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 80, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/403/2022
Beschluss:
1. Der Kreistag stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Zwickau zum
31.12.2017 wie folgt fest:
1. In der Ergebnisrechnung
in den ordentlichen Erträgen in Höhe von EUR 359.889.369,40
in den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 355.270.054,16
mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von EUR 4.619.315,24
(nachrichtlich Verwendung: Einstellung in die Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis)
in den außerordentlichen Erträgen in Höhe von EUR 1.167.477,47
in den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 7.938.108,30
mit einem Sonderergebnis in Höhe von EUR -6.770.630,83
(nachrichtlich Verwendung: Verrechnung mit der Rücklage des
Sonderergebnisses)
2. In der Finanzrechnung
mit einem Anfangsbestand an Zahlungsmitteln am 01.01.2017
in Höhe von EUR 34.104.547,54
mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln am 31.12.2017
in Höhe von EUR 27.398.952,63
3. In der Vermögensrechnung
mit einer Bilanzsumme in Höhe
von EUR
414.655.846,28
2. Die im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 des Landkreises Zwickau
ausgeübten Erleichterungen gemäß § 88 Abs. 5 SächsGemO werden bestätigt:
· Verzicht auf den Anhang und
· Verzicht auf den Rechenschaftsbericht.