Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 80, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

1.         Der Kreistag stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Zwickau zum

            31.12.2017 wie folgt fest:

            1. In der Ergebnisrechnung

 

                in den ordentlichen Erträgen in Höhe von EUR                        359.889.369,40

                in den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR            355.270.054,16

                mit einem ordentlichen Ergebnis  in Höhe von EUR                    4.619.315,24

                (nachrichtlich Verwendung: Einstellung in die Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis)

               

    in den außerordentlichen Erträgen in Höhe von EUR                  1.167.477,47

                in den außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von EUR      7.938.108,30

                mit einem Sonderergebnis in Höhe von EUR                               -6.770.630,83

                (nachrichtlich Verwendung: Verrechnung mit der Rücklage des Sonderergebnisses)

            2. In der Finanzrechnung

 

                mit einem Anfangsbestand an Zahlungsmitteln am 01.01.2017

                in Höhe von EUR                                                                            34.104.547,54

                mit einem Endbestand an Zahlungsmitteln am 31.12.2017

                in Höhe von EUR                                                                            27.398.952,63

            3. In der Vermögensrechnung

                mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR                                  414.655.846,28

2.         Die im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 des Landkreises Zwickau

            ausgeübten Erleichterungen gemäß § 88 Abs. 5 SächsGemO werden bestätigt:

· Verzicht auf den Anhang und

· Verzicht auf den Rechenschaftsbericht.