Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 72, Stimmen dagegen: 7, Enthaltungen: 8

Beschluss:

1.    Der Kreistag nimmt das Abwägungsgutachten zur Gründung der HBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH und Beteiligung an dieser durch die Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbH und die Senioren- und Seniorenpflegeheim gemeinnützige GmbH (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.    Der Errichtung der HBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH und dem Gesellschaftsvertrag der HBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH (Anlage 2) wird zugestimmt. Der Landrat wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbH zu beschließen, dass der Geschäftsführer der Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbH dem Aufsichtsrat der Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbH regelmäßig über die Geschäftstätigkeit der HBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH sowie jeweils rechtzeitig über beabsichtigte Beschlüsse der Gesellschafterversammlung dieser Gesellschaft berichtet.

3.    Der Ausgliederung der Teilbetriebe Verwaltung, Medizinische Berufsfachschule und Bildungszentrum aus der Heinrich-Braun-Klinikum gemeinnützige GmbH zur Aufnahme durch die HBK Verwaltung und Bildung gemeinnützige GmbH und dem Abschluss des entsprechenden Ausgliederungsvertrages (Anlage 3) wird zugestimmt.

4.    Der Landrat wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Umsetzung der vorstehenden Ziffern 2 und 3 stehenden Handlungen vorzunehmen sowie die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

5.    Ergeben sich im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses Änderungen redaktioneller Art oder von untergeordneter Bedeutung für die Interessen des Landkreises Zwickau, bedarf es keiner erneuten Beschlussfassung des Kreistages.