Sitzung: 06.07.2022 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Stimmen dafür: 83, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/405/2022
Beschluss:
1. Der Kreistag beschließt, dem gerichtlichen
Vergleich gemäß Anlage über die Zahlung eines
Betrages in Höhe von insgesamt 201.000,00 € (170.000,00 € gerichtlicher
Vergleich, 31.000,00 € Gebühren und Gerichtskosten) an die Klägerin im
Rechtsstreit S & P GmbH gegen Landkreis Zwickau (Aktenzeichen 7 O 565/14)
zuzustimmen und ihn nicht zu widerrufen.
2. Der
Kreistag beschließt die Deckung der Kosten des gerichtlichen Vergleichs
(außerplanmäßige Auszahlungen) in Höhe von 170.000,00 € wie folgt aus der
freien Liquidität aus den Vorjahren.
3. Der Kreistag beschließt die Deckung der Gebühren des Rechtsanwalts und der Gerichtskosten (außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen) in Höhe von insgesamt 31.000,00 € aus Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 31.000,00 € aus der Einzelmaßnahme 92215010400191 – L-Schule Crimmitschau – Sanierung statische Risse.