Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Stimmen dafür: 83, Stimmen dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 1. Der Kreistag beschließt, dem gerichtlichen Vergleich gemäß Anlage über die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 201.000,00 € (170.000,00 € gerichtlicher Vergleich, 31.000,00 € Gebühren und Gerichtskosten) an die Klägerin im Rechtsstreit S & P GmbH gegen Landkreis Zwickau (Aktenzeichen 7 O 565/14) zuzustimmen und ihn nicht zu widerrufen.

2. Der Kreistag beschließt die Deckung der Kosten des gerichtlichen Vergleichs (außerplanmäßige Auszahlungen) in Höhe von 170.000,00 € wie folgt aus der freien Liquidität aus den Vorjahren.

3. Der Kreistag beschließt die Deckung der Gebühren des Rechtsanwalts und der Gerichtskosten (außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen) in Höhe von insgesamt 31.000,00 € aus Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 31.000,00 € aus der Einzelmaßnahme 92215010400191 – L-Schule Crimmitschau – Sanierung statische Risse.